Ja, es gibt Geräte, die ohne angeschlossenen PC durchsuchbare pdfs [um diese ging’s @MetalPirate] erzeugen können. Die meisten (Consumer-) Geräte benötigen aber nach wie vor Software dafür. Macht nix. Anständig konfiguriert, dürfte beides in etwa die gleiche Zeit in Anspruch nehmen.
Aber... Zum einen bräuchte man einen Scanner, der A3 scannen kann (für 30*30 cm Anleitungen) und zum anderen muss man für halbwegs gescheiten Workflow einen Einzug haben und die Anleitung auseinandernehmen. (Manuell auf das Vorlagenglas legen, ginge natürlich. Das beißt sich aber mit "gescheiter Workflow".) Mindestens die Tackerklammern sollten raus. Ob man die Anleitung dann noch von A3-Bögen auf A4-Blätter zerschneiden muss, liegt an der verfügbaren Scan-Größe bzw. dem Einzug.
Das kann man jetzt drehen und wenden wie man will, Arbeit ist es allemal. Insbesondere wenn einem der Hersteller recht einfach ein pdf zur Verfügung stellen könnte. Auch hier: Ja, es gibt Software die keine pdfs erzeugen kann und manche pumpt nur pdfs mit Grafiken raus. Ersteres lässt sich im Regelfall noch durch geeignete Druckertreiber umgehen, zweiteres hinterlässt bei mir stets ein Kopfschütteln, weil es genug geeignete Alternativen gibt...
Grundsätzlich: Wenn jemand Interesse an einem Produkt hat, wird er ungern die Katze im Sack kaufen. Bei einem Produkt, dass sich hauptsächlich durch die übersetzte Regel von einem anderen [dem (EN-) Original] unterscheidet, möchte man exakt diesen Punkt vor dem Kauf sicher gerne beurteilen können. Das ermöglicht Schwerkraft nicht. Es würde dafür ja sogar reichen, Auszüge aus den Regeln zu veröffentlichen...
Das Veröffentlichen der Regel [als durchsuchbares (!) pdf] für Käufer ist natürlich eine reine Serviceleistung. Möchte man sich gegen Nassauer absichern, gibt es Mittel und Wege [Einmal-Codes, Registrierung, Wasserzeichen etc.].