auch wenn es auf den ersten Blick "seltsam" wirkt: Das wäre aus steuerrechtlicher Sicht der richtige Weg.
Ich habe eher den Eindruck, dass das vielleicht aus steuerrechtlicher Sicht ein richtiger Weg wäre, der aber den Grundsätzen des Pressekodexes widerspricht. (Aber ich bin alles andere als ein Fachmann.)
Wenn nämlich keine Rechnung erstellt wird, könnte es sich um eine "Schenkung" handeln, die, je nach Höhe, nicht nur versteuert werden muss, sondern auch noch als "Bestechung" angesehen werden könnte.
Im Pressekodex wird die Annahme von Geschenken im Rahmen des beruflich notwendigen Maßes gestattet. Das kann sogar ausdrücklich die Einladung zu Pressereisen beinhalten, wenn deren Finazierung offengelegt wird. Ich gehe daher davon aus, dass es aus journalistischer Sicht nicht als Bestechung gilt, wenn man ein Brettspiel annimmt, um darüber eine Rezension zu verfassen.
Jetzt kann sich jeder ausmalen, was das für ein zeitlicher,personeller und bürokratischer Aufwand wäre
Nun ja, das kann ich mir vorstellen und es beeindruckt mich nicht. Ich habe auch nicht den Eindruck, dass das eine Kategorie ist, die steuerrechtlich eine Bedeutung hat.