Beiträge von MetalPirate im Thema „Autofahren in Skandinavien, Lichthupen etc.“

    Falls das nicht gestellt war und der wirklich mit 280 km/h über eine zweispurige Autobahn gebrettert ist, gehört der Fahrer meiner rein persönlichen Meinung nach zur MPU geschickt. Sorry, aber dafür fehlt mir jedes Verständnis. Für sowas gibt's Rennstrecken, dafür ist eine öffentliche Autobahn nicht da.

    Und übrigens, versuch mal zu beweisen, dass der Unfall bei 130 nicht passiert wäre

    Das braucht es gar nicht mal. Es reicht schon, wenn der Schaden bei 130 km/h deutlich geringer ausgefallen wäre als bei, sagen wir mal, vom Gutachter ermittelten und/oder vom Autofahrer bestätigten 180 km/h -- was nicht so schwierig ist, denn die kinetische Energie eines Autos steigt mit dem Quadrat der Geschwindigkeit. Auch bei vergrößertem Unfallschaden muss sich der Autofahrer vorwerfen lassen, sich nicht an die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen gehalten zu haben. Viele Leute scheinen nicht zu wissen, dass es eine solche Richtgeschwindigkeit gibt. Das heißt eben nicht "freie Fahrt so schnell es geht".


    (Wegen der daraus sich ergebenden Konsequenzen wäre es meiner persönlichen Meinung nach auch irgendwie "fairer", diese 130 km/h auch als allgemeines Tempolimit festzulegen anstelle zu sagen: "fahre so schnell wie du willst, aber bei allem über 130 km/h trägst du die Konsequenzen selbst." Aber die Abwägung von persönlicher Freiheit gegen allgemeine Interessen ist immer eine schwierige Sache...)

    Also das mit der Mitschuld bei mehr als 130 war mir bisher nicht bekannt. Ich kann es bei gewissen Fällen nachvollziehen, ich kann mir aber durchaus auch Fälle vorstellen bei denen ich dafür kein Verständnis hätte.

    Die Mitschuld ergibt sich aus der Definition der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Wer schneller fährt, tut dies immer auf eigenes Risiko.