Beiträge von Puma im Thema „Autofahren in Skandinavien, Lichthupen etc.“

    Das erinnert mich an eine Situation wo ich mit 190 auf der linken Spur unterwegs war und sich plötzlich jemand mit 130 vor mich setzte um einen anderen zu überholen.

    Das ist die Kategorie Autofahrer, die der Ansicht sind, den Blinker zu setzen würde ihnen das Recht geben, auch die Fahrbahn wechseln zu können - und zwar sofort, egal was sonst noch los ist. :cursing:

    Wobei die Lichthupe nicht illegal ist...
    (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.

    Wenn auf der Autobahn jemand bereits auf der linken Spur ist und drängelt und Lichthupe gibt, dann kann man diesen Sachverhalt wohl eher nicht unter § 5 Abs 5 StVO subsumieren. ;)
    Man könnte aber auf die Idee kommen, sich mal näher mit § 240 StGB zu beschäftigen. Und natürlich § 4 StVO...