3.Die MESSE ESSEN GMBH ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Auftragsbestätigung zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen von Messe Essen GmbH aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Verstoß gegen die Urkundenbedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.). Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.
Es handelt sich in unserem Fall nicht um die mögliche Stornierung einer Bestellung nach einer Auftragsbestätigung, sondern um ein vollendetes Kaufgeschäft.
Außerdem wurde im Rahmen des Vorverkaufs auf nichts hingewiesen.
Juristen würden vermutlich sagen, daß die oben aufgeführten ABG's unbeachtlich sind, da sie auf diesen Fall nicht zutreffen.
Aber vielleicht findet man ja irgendwo anders noch was passendes ...