Beiträge von Warbear im Thema „SPIEL Eintrittskarte - ist Weitergabe illegal?“

    3.Die MESSE ESSEN GMBH ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Auftragsbestätigung zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen von Messe Essen GmbH aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Verstoß gegen die Urkundenbedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.). Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.

    Es handelt sich in unserem Fall nicht um die mögliche Stornierung einer Bestellung nach einer Auftragsbestätigung, sondern um ein vollendetes Kaufgeschäft.
    Außerdem wurde im Rahmen des Vorverkaufs auf nichts hingewiesen.
    Juristen würden vermutlich sagen, daß die oben aufgeführten ABG's unbeachtlich sind, da sie auf diesen Fall nicht zutreffen.


    Aber vielleicht findet man ja irgendwo anders noch was passendes ... :)

    Dem Veranstalter der Messe entsteht durch dieses Verhalten ein monetärer Schaden. Das kann man unterm Strich nicht weg diskutieren.

    Dieser Meinung bin ich nicht.
    Der Veranstalter verkauft Eintritt für 4 Tage, und genau die werden genutzt.
    Er macht halt keinen Gewinn ohne Gegenleistung, das ist alles.

    Was deinen Einwand angeht, Warbear: Ich bin mir ziemlich sicher, das im Kleingedruckten auf dem Ticket irgendwo was von "Nicht Übertragbar" steht.

    Warum gehst Du denn einfach davon aus, daß das, was ich schreibe, nicht stimmt?
    Das ist doch nicht Dein Niveau - und das würde Dir im umgekehrten Fall auch nicht gefallen.
    Du zwingst mich so dazu, zu beweisen, daß ich nicht gelogen habe:



    Möchtest Du Deine Ansicht jetzt revidieren?

    Natürlich ist es nicht erwünscht und das finde ich auch vollkommen verständlich. Man kauft ja nicht 4 einzelne tageskarten (wie ein VIerfahrtenausweis für die Öffis) sondern eine Eintrrittskarte, die für eine Person an 4 Tagen gültig ist.

    Ich kaufe Zutritt für 4 Tage, eine Dauerkarte ist da sowas wie ein Mengenrabatt.
    Von einer Beschränkung auf nur 1 Person kann ich auf meiner Karte nichts erkennen.

    Dann ist die Pfennigfuchserei hier um 3 gesparte Euros bei Dauerkarte gegen doppelte Tageskarte einfach nur lächerlich.

    Darum geht's mir gar nicht.
    Tageskarten werden im Vorverkauf gar nicht angeboten, deshalb bleibt mir gar nichts anderes übrig, als eine Dauerkarte zu kaufen, auch wenn ich nur 1 Tag kommen wollte.