Ich bin kein Jurist, sondern hantiere nur mit Halbwissen. Es mag sein, dass der Begriff Briefgeheimnis hier der falsche ist. Vielleicht meinte ich tatsächlich (ohne es zu wissen) die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, keine Ahnung.
Aber es muss ja Gründe haben (wie auch immer die juristisch heißen), dass in den von dir weiter oben (im anderen Thread) verlinkten Quellen geschrieben wird, dass das Veröffentlichen weder allgemein verboten noch allgemein erlaubt ist.
Für mich bedeutet das, dass ich ab sofort unter jede Email einen Disclaimer setzen werde, dass ich einer Weitergabe oder Veröffentlichung meiner Email nicht zustimme.