Beiträge von Thygra im Thema „Exkurs: Briefgeheimnis“

    Ich bin kein Jurist, sondern hantiere nur mit Halbwissen. Es mag sein, dass der Begriff Briefgeheimnis hier der falsche ist. Vielleicht meinte ich tatsächlich (ohne es zu wissen) die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, keine Ahnung.


    Aber es muss ja Gründe haben (wie auch immer die juristisch heißen), dass in den von dir weiter oben (im anderen Thread) verlinkten Quellen geschrieben wird, dass das Veröffentlichen weder allgemein verboten noch allgemein erlaubt ist.


    Für mich bedeutet das, dass ich ab sofort unter jede Email einen Disclaimer setzen werde, dass ich einer Weitergabe oder Veröffentlichung meiner Email nicht zustimme.

    Thygra Das Briefgeheimnis schützt i. ü. nur auf dem Transportweg und soll sicherstellen, dass eben nur der rechtmäßige Empfänger Kenntnis von den Inhalten erlangt. Was danach damit passiert, hat mit dem Briefgeheimnis nichts mehr zu tun. In unseren Zeiten bei unverschlüsselten mails überhaupt nur an das "Briefgeheimnis" zu denken, ist auch recht optimistisch...


    Ich glaube, du verwechselst hier das Briefgeheimnis mit dem Postgeheimnis! Das Postgeheimnis schützt nämlich explizit nur auf dem Transportweg. Für das Briefgeheimnis gilt diese Einschränkung nicht!