Hi,
Ganz so simpel ist dann doch nicht, als es mit einem "es lag eindeutig ein Fehler vor" - wenn SO eine Annahmeerklärung abgegeben hat (was sie scheinbar bei Paypal-Zahlungen automatisch tun), dann ist ein Vertrag zustande gekommen. Und dieser ist erstmal keinesfalls "nichtig".
In diesem Fall ist es in der Tat grosszügig von Firkin nicht auf erfüllung zu bestehen.
Atti
Also zum Klarstellen:
Zum einen lohnt es sich wirklich, den Link von Marcel P. zu lesen, da dies m.M. alles erklärt: Bei einem Irrtum darf das Angebot wohl korrigiert werden, selbst wenn der Artikel zu diesem Preis verkauft und sogar schon zugestellt (!) wurde.
Zum anderen möchte ich klarstellen, dass ich nicht "großzügig" war, auf Erfüllung zu bestehen, sondern nur darauf verzichtet habe, mich in endlose, nicht wirklich weiter bringende Diskussionen zu verzetteln. Das kann im Weihnachsstress wirklich keiner brauchen, weder die SO noch letztlich ich. Die dürften eh genug Ärger wegen der Aktion haben, in der Haut des entsprechenden Mitarbeiters möchte ich wirklich nicht stecken.