Sankt Peter schrieb: So eine strafbefreiende Wirkung gibt es ja auch bei anderen Delikten nicht - oder?
Doch, gibt es auch.
Zumindest bei der Kronzeugen-Regelung ...
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aktuell auch beim Bierkartell. Die Petze geht frei raus aus der Sache. Auch interessant: Hier muss niemand ins Gefängnis, es wird sogar vermutet, dass die Einnahmen durch die Absprachen höher sind als das Strafzahlungen.
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