Beiträge von Thygra im Thema „Mage Knights Spielehilfsübersicht“

    Kurz zur Erklärung: Die Rechte des Spiels Mage Knight liegen komplett bei Wizkids. Pegasus hat keinerlei Befugnis, über die Veröffentlichung einer solchen Spielhilfe zu entscheiden. Dass du diese Erlaubnis trotzdem erhalten hattest, war ein Fehler, für den ich mich gerne stellvertretend für einen Kollegen entschuldige. Sorry für die Umstände!

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    Original von Eric


    So ganz pauschal stimmt das allerdings nicht. Der Rechteinhaber kann ein Bild zur freien Verwendung oder für bestimmte Verwendungszwecke freigeben, siehe Creative Commons-Lizenzen.


    Der Rechteinhaber kann ein Bild freigeben, das ist richtig. Aber solange das nicht getan wird, liegt grundsätzlich ein Verstoß gegen das Copyright vor.


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    Original von Leololo23
    Zu Punkt 2: Hier muss man stark unterscheiden. Ich persönlich finde, das private Nutzung, die keine wirtschaftliche Schädigung nach sich zieht toleriert werden sollte ein paar Beispiele:


    Ich hatte oben bereits mehrfach geschrieben, dass eine private Nutzung generell kein Problem darstellt.


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    Spielehilfe bei BGG -> tolle Sache.


    Das ist falsch. Eine Spielhilfe zur eigenen Nutzung ist in Ordnung, da private Nutzung. Sie der Öffentlichkeit (z. B. BGG) zugänglich zu machen, ist keine private Nutzung mehr und verstößt deshalb gegen das Copyright.


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    Außerdem haben die Grafiker meines Wissens nach keine Rechte mehr an ihren Werken, da sie diese ja an die Verlage veräußert haben (oder täusche ich mich da?).


    Das ist nur bedingt richtig, es hängt vom jeweiligen Land ab. In Deutschland bleibt das Urheberrecht immer beim Grafiker. Der Verlag bekommt vom Grafiker ein Nutzungsrecht übertragen. Üblicherweise geht das Nutzungsrecht an den Grafiker zurück, wenn die Vertragsdauer endet oder wenn der Verlag das Spiel nicht mehr publiziert. Das hängt dann aber von den genauen Vertragsmodalitäten ab und kann evtl. auch anders geregelt sein.


    Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine juristische Beratung dar. Alle Angaben ohne Gewähr.

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    Original von [Tom]
    Aus Deinem ersten Posting habe ich wirklich heraus gelesen, dass eben JEDE Verwendung eines Bildes von den Verlagen missbilligt wird!


    Es ist so, dass JEDE Verwendung eines Bildes grundsätzlich gegen das Copyright verstößt. Aber welche Verlage was oder wie missbilligen, das weiß ich nicht und habe ich auch nicht behauptet. Ich weiß nur von Gesprächen, die sich damit befassen, ob und was man weiterhin dulden soll oder ob man evtl. zukünftig etwas missbilligen will.

    Niemand will etwas verbieten. Es ist bereits verboten. ;) Die Frage ist nur, wie die Verlage damit umgehen, dass es trotzdem gemacht wird. Und von Abmahnungen habe ich überhaupt nichts geschrieben.


    Aber irgendwie scheint das eigentlich Wichtige hier immer überlesen zu werden: Es geht nicht um Spielhilfen! Spielhilfen sind völlig in Ordnung. Es geht um Original-Illustrationen. Und die braucht man für Spielhilfen normalerweise gar nicht. Gegen die Abbildung von spielrelevanten Symbolen hat vermutlich niemand etwas. Aber nicht benötigte Bilder zur optischen Gestaltung zu verwenden, das sollte eben vermieden werden.

    Liebe Leute, bitte lest doch nicht so oberflächlich. Ihr interpretiert Sachen in meine Aussagen, die ich gar nicht geschrieben habe.


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    Original von ropo12
    Die Verlage schneiden sich ins eigene Fleisch, wenn sie ihre Community wegen solchen Lapalien, und das sind es, vergraulen.


    Ich habe doch überhaupt nicht behauptet, dass jemand vergrault werden soll, sondern vielmehr explizit geschrieben, dass die Verlage es zur Zeit dulden. Ich habe auch nichts gegen Spielhilfen. Man sollte sich nur überlegen, wie man sie gestaltet.


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    Original von vampb
    Man kann ja auf Nummer sicher gehen und einfach bei Pegasus nachfragen. Ich werde das einfach mal tun, wenn die Spielerhilfe fertig ist.


    Eine offizielle Erlaubnis zur Freigabe im Internet wirst du nicht erhalten, wenn du Original Illustrationen verwendest. Aber wenn deine Spielhilfe gut ist und überzeugt, könnte man überlegen, sie seitens Pegasus in ein passendes Layout zu stecken und offiziell zum Download auf der Pegasus-Webseite anzubieten, sofern du zustimmst. (Und dann sicher auch bei BGG.)


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    Original von [Tom]
    Was wäre denn der erste Schritt? Zu erst mal keine Anleitungen Online zur Verfügung stellen, damit niemand das Spiel spielen kann, ohne es sich zu kaufen?


    Ich verstehe nicht, was du hiermit meinst. Pegasus stellt doch alle Anleitungen online, und die meisten anderen Verlage auch. Das ist etwas völlig anderes, und darüber reden wir hier doch gar nicht!?

    Zunächst mal: Meine Beiträge hier sind bitte allgemein zu verstehen, nicht speziell auf Mage Knight bezogen.


    In einer Zeit, in der viele Menschen Photoshop und andere Designprogramme besitzen, ist es verständlich, dass man selbstgemachte Spielhilfen gerne optisch aufpeppen möchte. Aber das heißt nicht, dass dabei alles erlaubt ist. Die Verwendung von Original-Illustrationen aus einem Spiel ist grundsätzlich nicht erlaubt, wenn es nicht der privaten Verwendung dient. Und sobald man etwas ins Netz stellt, ist es keine private Verwendung mehr.


    Generell ist es so, dass bei BGG sehr viele Dinge hochgeladen werden, deren Gestalter sich alle einen feuchten Kehricht darum scheren, ob sie gegen ein Copyright verstoßen oder nicht. Bisher wird vieles stillschweigend von den Verlagen geduldet, zumal das meiste der Verbreitung des Spiels dient. Aber eine Duldung ist noch lange keine Erlaubnis. Und ich weiß auch von einigen Verlagen, dass sie Handlungsbedarf sehen und bereits gemeinsam diskutieren, wie sie in der Zukunft damit umgehen werden.


    Disclaimer: Dies ist keine juristische Beratung.

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    Original von vampb
    Wie schaut das eigentlich aus, wenn man so etwas online stellen möchte ? Müsste man nicht vorher bei Pegasus nachfragen ?


    Das hängt sehr davon ab, ob es sich einfach nur um selbst formulierten Text handelt oder ob Artwork aus dem Spiel verwendet wird. Die Verwendung von Artwork wäre ein Copyright-Verstoß, wenn es nicht zu Privatzwecken verwendet wird. So etwas sollte niemand der Öffentlichkeit zugänglich machen.