Ich denke eher wird das über den Abgabepreis geregelt, zu dem der Verlag die Spiele an die Händler abgibt. Wenn der Händler ein Spiel mit UVP 60,- für 50,- beim Verlag einkaufen muss, kann er es nicht für 40,- verramschen. (Zahlen aus der Luft gegriffen!!)
Was aber am Ende bedeuten würde: Ich halte als Verlag den EK-Preis für den Händler extra hoch, damit er potentiell nicht/fast nicht den Verkaufspreis des Produkts gestalten kann. Das würde mir als Händler auch nicht gefallen - gerade die Gestaltung anhand Angebot und Nachfrage ist die Kernaufgabe des Handels. Bin gespannt wie das ausgeht.
Ich würde es eher so formulieren:
Ich kalkuliere den EK-Preis für den Händler so, dass er einen Verkaufspreis erreicht mit dem er einen Gewinn erzielen, aber keine Schleuderpreise ansetzen kann.
Das muss dem Händler nicht gefallen.