Fritz04: Fire away, für deinen Use-case scheint mir der rechtliche Rahmen der maßgebliche zu sein und du darfst auch darüber reden und Bilder teilen...
Game on oder viel mehr: build on
Fritz04: Fire away, für deinen Use-case scheint mir der rechtliche Rahmen der maßgebliche zu sein und du darfst auch darüber reden und Bilder teilen...
Game on oder viel mehr: build on
Versteh ich nicht, es ist erlaubt privat eine Kopie anzufertigen, warum sollte ich dann nicht auch Bilder davon zeigen dürfen? Das ist ja nicht identisch damit sie als Download zur Verfügung zustellen
Warum sollte ich für den Hausgebrauch nicht ein Spiel nachbauen dürfen? Spätestens wenn ich meine eigene Grafik anfertige sollte das doch unproblematisch sein?
Mal von hier zitiert:
I. Kopien zum privaten Gebrauch (§ 53 Absatz 1 UrhG)
Natürliche Personen dürfen urheberrechtlich geschützte Werke für den Privatgebrauch ohne Zustimmung des Rechteinhabers vervielfältigen (§ 53 Absatz 1 UrhG). Es dürfen sowohl analoge, als auch digitale Kopien hergestellt werden. Die Kopien dürfen nur zum privaten Gebrauch genutzt werden und weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Kopien auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Diese sogenannte Privatkopie-Schranke gilt nicht für Unternehmen und öffentliche Institutionen, egal, ob sie kommerziell oder nicht kommerziell sind.