Hallo Kurbali,
ich habe das schon verstanden!
Wenn der Herr Weltbild aber nicht bestellt kann er nicht die Schuld auf den Hersteller schieben. Wenn der Herr Weltbild sich mit seiner Einkaufsstrategie verzettelt ist das erst mal sein Problem. Er kann auch nicht einfach stornieren nur weil es ihm gerade nicht in den Kram passt. Sonst wäre das wahrscheinlich auch schon geschehen. Da Voidfall nicht mehr bei Weltbild gelistet ist werden da sehr wahrscheinlich keine Bestellungen mehr eingehen um die Mengen zu erhöhen.
Für mich sieht es jetzt eher so aus, dass darauf gewartet wird das die Leute selbst ihre Bestellungen zurückziehen.
Der Verkäufer ist erst einmal verpflichtet die verkaufte Ware zu liefern. Sollte er das nicht mehr können weil z.B. die Ware nicht mehr lieferbar ist und er dabei kein Mitverschulden trägt, kann er stornieren. Ansonsten kann der geschädigte Schadenersatz fordern da z.B. dieselbe Ware jetzt wesentlich teurer ist als zu dem Kaufzeitpunkt (auch bei den Mitbewerbern gab es Angebote).
Der Herr Weltbild hat da etwas Glück dass die meisten Leute wahrscheinlich zähneknirchend einfach ihre Bestellungen zurückziehen und wo anders bestellen. Bei solchen Beträgen macht man sich nicht die Mühe und rennt zum Anwalt um dafür ein rechtliches schreiben aufzusetzen usw..
Vielleicht gibt es hier ja einen Juristen der da die genaue Rechtssprechung kennt.
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Hier ist einer. Zumindest war das in den paar Stunden BGB im Studium mal Thema...
Wenn in einem Shop ein Artikel zum Kauf angeboten wird, nennt sich das juristisch "invitatio ad offerendum", zu deutsch: Die Aufforderung ein Angebot abzugeben. Ver Verkäufer fordert den Kunden quasi auf, den Verkäufer das Angebot zu unterbreiten, die Ware zu dem ausgezeichneten Preis zu erwerben. Deine Bestellung ist quasi ein Angebot an den Verkäufer und stellt damit deine Willenserklärung dar. Und nach Rechtslage und den gängigen AGB gibt es zu zwei Wege, auf denen der Verkäufer seine Willenserklärung abgeben kann, damit ein Kaufvertrag zustande kommen kann:
a) Der Verkäufer bestätigt den Kaufvertrag, indem er dir eine Auftragsbestätigung sendet (ganz wichtig: Nicht die Bestelleingangsbestätigung!) - in der Regel passiert so etwas nicht.
b) Der Verkäufer sendet dir die Ware zu und du bezahlst die Bestellung.
Bis zu diesem Zeitpunkt ist keinerlei rechtskräfter Kaufvertrag zustande gekommen und Käufer wie Verkäufer können jederzeit das bestehende Angebot ablehnen, sprich stornieren. Nur durch eine Bestellung in einem Onlineshop entsteht für den Verkäufer keine unmittelbare Pflicht zur Lieferung. Und erst recht kannst du keinen Schadenersatz fordern, wenn du keinen Schaden hast. Und nein: Dass dir ein super Preis für eine Ware entgangen ist, ist kein Schaden.