Beiträge von thooomas im Thema „Gaspreise - Austausch“

    Wir haben die Tage ein Schreiben unseres Gasversorgers erhalten mit der Info, dass im Dezember kein Abschlag vom Konto eingezogen wird.

    Weiterhin habe ich das Schreiben so verstanden, dass bei der nächsten Jahresabrechnung dieser Dezemberabschlag rückwirkend auf 1/12 des Jahresbetrages neu berechnet und mit dem Bund nachträglich verrechnet wird.

    ja, das kommt hin. Als Soforthilfe muss zunächst der Dezember-Abschlag nicht bezahlt werden. Und mit der nächsten Jahresrechnung wird dann genauer abgerechnet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beschreibt das etwas detaillierter wie folgt:

    „Die endgültige Höhe der Entlastung wird erst im Rahmen der nächsten Rechnung ausgewiesen. Sie berechnet sich bei SLP-Kunden anhand von einem Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs, der den September 2022 umfasste, multipliziert mit dem im Dezember 2022 gültigen, zwischen Letztverbraucher und Erdgaslieferanten vertraglich vereinbarten Arbeitspreis ergänzt um ein Zwölftel des Grundpreises.“ (Normale Haushalte sind in der Regel SLP-Kunden).


    Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/…_blob=publicationFile&v=8

    Hat eigentlich jemand auf dem Schirm, ob bei der Gaspreisbremse auch der Grundpreis gedeckelt wird?

    Die Verbraucherzentrale schreibt dazu: „Die Preisbremsen beschränken sich auf den Arbeitspreis (brutto). Den Grundpreis zahlen Sie in unveränderter Höhe. Energieanbieter sind allerdings dazu angehalten, den Grundpreis auf dem Niveau des Septembers 2022 einzufrieren. Nur staatlich veranlasste Netzentgeltveränderungen des Grundpreises sind möglich, oder bei Fernwärme Grundpreisveränderungen einer bereits seit mindestens September 2022 bestehenden Preisanpassungsformel.“


    Quelle: https://www.verbraucherzentral…aq-zur-energiekrise-76138