Thygra Die Energieversorger hätten das gerne so. Eigentlich greift die Ersatzversorgung nur in sehr bestimmten Ausnahmefällen, z. B. wenn man zum 31.12. kündigt und der neue Vertrag greift erst ab dem 5.1., dann wäre man 5 Tage in der Ersatversorgung. (Meistens der Fall, wenn der neue Anbieter die Fristen bei der Netzanmeldung verbammelt.)
Die Grundversorgung ist der allgemeingültige Tarif des Grundversorgers für jeden Kunden in dem entsprechenden Gebiet. (Grundversorger ist das Energieunternehmen mit den meisten Endkunden in einem (Teil-)Netzgebiet, Festlegung alle 3 Jahre)
Früher war die Regel, dass die Ersatz- und Grundversorgung den gleichen Arbeits- und Grundpreis hatten, da der Grundversorgungstarif eh die Cashcow war und für die "paar" Sonderfälle es sich nicht gelohnt hat, einen speziellen Ersatzversorgungtarif zu rechnen.
Der Grundversorger kann dich nicht ablehnen, er muss dich in die Grundversorgung aufnehmen, außer bei der Ausnahme der Wirtschaftlichkeit. Da geht es aber darum, dass du zum Beispiel Schulden beim Grundversorger hast, dann woanders bist, dort wieder nicht zahlt, dir gekündigt wird und du landest wieder beim Grundversorger. Das versuchen die Energieversorger gerade zu zweckentfremden, wird aber hoffentlich bald mal ein offizieller Riegel vorgeschoben, damit nicht jeder seperat dagegen vorgehen muss.
Aber trotzdem freue ich mich für dich, dass es erstmal ohne großes Geschrei geklappt hat und du jetzt erstmal Planungssicherheit hast! Anstrengede Zeiten