Beiträge von smatke im Thema „Gaspreise - Austausch“

    Thygra Die Energieversorger hätten das gerne so. Eigentlich greift die Ersatzversorgung nur in sehr bestimmten Ausnahmefällen, z. B. wenn man zum 31.12. kündigt und der neue Vertrag greift erst ab dem 5.1., dann wäre man 5 Tage in der Ersatversorgung. (Meistens der Fall, wenn der neue Anbieter die Fristen bei der Netzanmeldung verbammelt.)

    Die Grundversorgung ist der allgemeingültige Tarif des Grundversorgers für jeden Kunden in dem entsprechenden Gebiet. (Grundversorger ist das Energieunternehmen mit den meisten Endkunden in einem (Teil-)Netzgebiet, Festlegung alle 3 Jahre)

    Früher war die Regel, dass die Ersatz- und Grundversorgung den gleichen Arbeits- und Grundpreis hatten, da der Grundversorgungstarif eh die Cashcow war und für die "paar" Sonderfälle es sich nicht gelohnt hat, einen speziellen Ersatzversorgungtarif zu rechnen.

    Der Grundversorger kann dich nicht ablehnen, er muss dich in die Grundversorgung aufnehmen, außer bei der Ausnahme der Wirtschaftlichkeit. Da geht es aber darum, dass du zum Beispiel Schulden beim Grundversorger hast, dann woanders bist, dort wieder nicht zahlt, dir gekündigt wird und du landest wieder beim Grundversorger. Das versuchen die Energieversorger gerade zu zweckentfremden, wird aber hoffentlich bald mal ein offizieller Riegel vorgeschoben, damit nicht jeder seperat dagegen vorgehen muss.

    Aber trotzdem freue ich mich für dich, dass es erstmal ohne großes Geschrei geklappt hat und du jetzt erstmal Planungssicherheit hast! Anstrengede Zeiten :/

    Puh, kann man ganz schwer sagen, weil man bräuchte noch mehr Informationen. Auch die Beispiele von den Vorpostern sind für andere nichtssagend und gelten nur individuell. Der Gasendpreis hat mehrere Bestandteile. Grob: Gaspreis (das bekommt der "Vertrieb"), Netzentgeld (bekommt der, der die Leitungen baut) und Steuern (Gas- und Umsatzsteuer für unseren Staat), dazu kommt die Preisbindung (gilt nur auf den Gaspreis) bei Sonderverträgen. Ist man in der Grundversorgung (und da sind sehr viele drin) wird der Preis angepasst, sobald das "Stadtwerk" seine Menge verkauft hat.

    was z. B. Alex schreibt:

    (gehe davon aus, dass er mit Rechnung sein Preisanpassungsschreiben meint) geht der AP von 6 auf 16,6 cent. Inkludiert ist die Gasumlage, welche aber alle 3 Monate angepasst wird, dafür hat er 19% MwSt genannt, welche auf 7% gesenkt wird.


    Die 3,76 Cent von Chris_oabling sind krass, bei uns waren die letzten Jahre so 5 bis 6 cent gut. Aber da gibt es halt die Faktoren, die vom Gaspreis nicht beeinflusst werden.


    Da es wirklich nicht so einfach ist und für viele stressig, biete ich dir gerne an, dass du mich privat anschreibst, ich mir deine alten Rechnungen anschaue und wir zusammen gucken was Sinn macht.


    [PS. beim zweiten Lesen gelesen. Ihr seid in der Grundversorgung. Da profitiert ihr aktuell, aber das kann sich ändern. Angebot bleibt, können uns gerne in Ruhe austauschen]

    Torlok

    Genau. Das meinte ich etwas Salopp mit "bis der Zähler gesperrt" wird. Der Einzige mir bekannte Grund jemanden nicht in die Grundversorgung zu nehmen ist, wenn hohe Schulden mit Bezug zu der gelieferten Energie stehen. Ich kenne den Fall: Jemand war beim Grundversorger, hat dort Schulden aufgebaut, ist dann in einen Vertrag bei einem anderen Anbieter "geflüchtet", und kam dann wieder zurück.

    Aber dann müssen auch die Zähler gesperrt werden - was wieder mit Aufwand und Zeit für den Versorger verbunden ist - und bis dahin bleibt die Energieverorgung zu den Ersatzversorgungskonditionen stabil, da man ein einzelnes Haus nicht am Netz sondern nur am Zähler abstellen kann.

    Wie Archibald Tuttle schreibt, wenn du keinen Zählerstand meldest (du solltest dazu mit der Preisanpassung aufgefordert wesen sein), wird dieser geschätzt.

    Für die Schätzung des Zählerstandes werden deine Verbräuche aus der Vergangenheit sowie die Heizgaskurve herangezogen. Die Heizgaskurve basiert grob gesprochen auf den Durchschnittstemperaturen einer Temperaturmessstelle in deiner Nähe. Man nennt diese Kurve auch teilweise "Badewanne", da es einmal die Heizperiode Januar bis März/April gibt, dann gehen die Temperaturen über den Sommer hoch (und der Gasverbrauch runter) bis ab September/Oktober wieder die nächste Heizperiode beginnt.

    Was ich mittlerweile auch gelernt habe, dass viele ihren Gasverbrauch "nicht verstehen". (nicht böse gemeint, bisher war es ja auch relativ irrelevant). Der Gaszähler misst in m³. Abgerechnet wird aber in kWh, also der "Energieleistung". In Deutschland gibt es verschiedene Gasnetze. L- und H-Gas. Bei L-Gas kann man grob von einem Faktor (m³ -> kWh) von 9,5 bis 10 und bei H-Gas von 10,5 bis 11,5 rechnen. (Bitte in die aktuelle Rechnung schauen). In der Rechnung findet Ihr mehrere Multiplikatoren (z. B. Z-Zahl, Brennwert, ), aber zur Orientierung reicht der "Gesamt-Faktor" wie beschrieben.

    Ich kann auch nur jedem empfehlen, öfter Zählerstände notieren (ich mache es seit Jahre monatlich). In den Heizperioden macht es wöchentlich Sinn, wenn man den Effekt von Einstellungen an der Heizung "messen" will. (Auch das sind wieder grobe Tipps zu Selbsthilfe, der Fachmann kann das natürlich deutlich besser). Auch ein Trugschluss ist, dass man viel Energie sparen kann, wenn man die Heizkörper runter dreht. Wenn die einzelnen Räume mit der Heizungsanlage kommunizieren, dann stimmt dies. Meistens (Oft) ist dies nicht der Fall. Dann liefert die Heizung immer genug Wärme um alle Räume z. B. auf 21 Grad zu heizen. Wenn man jetzt überall die Heizkörper auf "20 Grad" runterdreht, wird zwar weniger Energie verbraucht, aber nicht in dem Maße wie man sich es vorstellt. Da es auf den Weg in die Räume Verlustwärme gibt. Daher an der Heizungsanlage einstellen, was die "Max-Temperatur" der Räume sein soll.

    Was man auch selber machen kann, ist den Wasserdruck im Heizungssystem überprüfen (und ggf. Wasser nachfüllen) und die Heizkörper - sofern möglich - zu entlüften.