Ist ja nicht "unklar oder missverständlich formuliert", es ist eine klare falsche Aussage (128 GB anstatt 64 GB). Wenn man ihm Vorsatz, sich zu bereichern, nachweisen kann, dann ist es Betrug:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Aber ich bin kein Jurist, deswegen kann ich mich hier auch irren.