Beiträge von Mad_Fox im Thema „Betrugsversuche bei Ebay kleinanzeigen“

    Spieler0815 - ich seh da nur nichts, von wegen "in Shrink" oder "Schachtel nicht geöffnet", noch nicht mal "nicht ausgepöppelt" (außer man möchte auspöppeln als bestimmungsgemäßen Gebrauch sehen), also heißt das in meiner Interpretation nur "nicht bespielt".

    ...und ja googlen kann man viel, aber "juristisch geregelt", wie du es angedeutet hast, bedeutet nicht, Google hat nen Treffer der diese These stützt. Allein die Tatsache, dass verschiedene Richter unterschiedliche Auslegungen anwenden zeigt, dass es nicht "geregelt" ist, sonst würden die alle nur die Regel anwenden.


    P.S.
    und mal noch zur Sicherheit, ich wollte dich nicht angreifen oder diskreditieren, sondern war ernsthaft an der Definition von "neu" interessiert, wenn die irgendwo zweifelsfrei existiert

    Und „Neu“ ist keine Wortklauberei, sondern ein ganz klarer Zustand, der juristisch geregelt ist.

    Diese Definition würde ich dann doch gerne mal sehen, vor allem wenn schon z.B. "haendlerbund.de" schreibt:

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