Also von legal/illegal spricht man eigentlich nur dann, wenn es ein gesetzliches Verbot gibt (UrhG bei Raubkopien/Streaming von Piratenseiten, StGB bei Betrug o.ä.). Die Nutzung eines VPN zur Umgehung des Geoblock ist insofern legal.
Dass man damit möglicherweise AGB bricht, mag sein, das muss aber auch noch lange nicht widerrechtlich sein, möglicherweise entfaltet die AGB im Europäischen oder deutschen Rechtsraum überhaupt keine Geltung, etwa weil sie nicht mit EU-Recht vereinbar wäre. Geoblocking ist in der EU übrigens seit 2018 nach VO (EU) 2018/302 verboten, aber ich möchte jetzt auch gar nicht in die Untiefen des IPR (Internationalen Privatrechts) abtauchen, nur so viel: gegen eine AGB zu verstoßen kann im schlimmsten Fall zu einer Vertragsaufhebung führen, mehr nicht. Von "illegal" ist man damit meilenweit entfernt.
Ich würde mich nicht blind darauf verlassen, damit durchzukommen. Es geht ja nicht darum, ob der Verstoß gegen die AGB strafbar ist, sondern die Handlung, die Du dann begehst. Wenn Du keinen gültigen Vertrag hast, hast Du auch keine rechtliche Basis, auf der Du das (virtuelle) Gut beziehen kannst. Nimmst Du es Dir dann trotzdem, könnte es durchaus als Diebstahl, bzw. "Erschleichen von Leistungen" o.ä. ausgelegt werden, wie das Schwarzfahren.
Aber muss jeder für sich selber wissen, es ist auf jeden Fall keine wirksame Ausrede vor Gericht zu sagen "im Unknowns-Forum haben sie gesagt, das wäre nicht illegal"