Hier nochmal im Detail vom BMUV.
Bei einem Kaufvertrag beginnt die Frist am Tag, der auf den Tag der vollständigen Warenlieferung folgt.
Wenn Sie am 1. Oktober die online bestellten Schuhe geliefert bekommen, beginnt am Tag danach Ihre Widerrufsfrist. Bis zum 15. Oktober, 24 Uhr, können Sie dann dem Anbieter gegenüber erklären, dass Sie die Schuhe nicht behalten wollen. Für die Widerrufserklärung gilt das Datum, an dem Sie den Widerruf ordnungsgemäß vorgenommen haben.