Beiträge von zaubertanz im Thema „BerlinCon 2022“

    Von der Denkweise eines normalen Menschen mit gesunden Verstand gebe ich dir da durchaus recht, aber leider funktioniert das in unserem Staat nicht so.

    Aus Sicht der Behörden (zum Beispiel Finanzamt und Deutsche Rentenversicherung als KrankenkassenVertreter) kommt es sehr wohl auf die Formulierung an. Man wundert sich oft, was für Riesenunterschiede solche vermeintlichen Kleinigkeiten ausmachen können. Ist blöd, aber ist ab und zu mal so.

    Ich würde dazu raten, dass sich der Verein (oder das Unternehmen) mal dazu 1-2 Stunden bei einem Rechtsanwalt „gönnt“ - kostet Geld, verhindert aber eventuell ein böses Erwachen.

    Und bezahlt wird man doch gar nicht. Man kann vorher ein Ticket für knapp 50€ kaufen und bekommt das Geld zurück, wenn man für ein paar Stunden beim Auf- und Abbau hilft.

    Hm, ich hab da zumindest Zweifel - Das - am Ende - kostenfreie Ticket könnte als Sachbezug durchaus eine Bezahlung in Geldeswert darstellen, zumal der Wert - 49 Euronen - auch klar beziffert ist. Aus dem Bauch heraus (bin Steuerberater aber kein Lohnexperte) erhalten die Helfer 49 Euro für mindestens 8 Stunden Arbeit. Sollte zumindest pauschale Abgaben auf Basis des fiktiven Mindestlohns nach sich ziehen - wird spannend bei der Rentenversicherungsprüfung und evtl. Lohnsteuerprüfung. Die Bezahlung unter Mindestlohn wäre dann sicher auch ein Problem.

    Dies sind aber nur meine ersten spontanen Gedanken…