Beiträge von snoggle1981 im Thema „Zoll für Ersatzlieferung“

    Kann mir auch nicht vorstellen, dass sich der Zoll dafür erweichen lässt. Und man müsste das dann ja auch irgendwie nachweisen? Gegenüber dem Publisher ist das meist relativ unkompliziert, weil dem daran gelegen ist einen zufriedenen Kunden zu haben, daher reicht da meist eine Nachricht, vielleicht mal ein angehängtes Bild von einem defekten Teil. Wie man den Nachweis, dass bei einer Importierten Ware etwas fehlt gegenüber dem Zoll erbringen möchte weiß ich so spontan allerdings nicht.