Beim DPMA scheint die Kramerleiste nicht geschützt zu sein.
Die Frage war ja nicht ob die Leiste an sich geschützt ist, das ist sie nicht, du darfst so ne Leiste Bauen und sie anders nennen. Die Frage war ob der Begriff "Kramerleiste" geschützt ist. Das meinte ich gehört zu haben und wurde von Thygra widerlegt. Alles gut. Ich nehme alles zurück.
Das ändert ja nichts an der Eintragung. Ich habe ja nach dem Begriff gesucht.