Beiträge von Torlok im Thema „E-Bike / Pedelec“

    Rennräder sind aber per Definition keine Fahrräder sondern Sportgeräte, daher gilt das Schild nicht

    Das halte ich (auch aufgrund der Straßenverkehrsordnung ) für Quatsch.

    Stelle mir gerade die Diskussion mit einem Verkehrspolizisten vor :

    „ Nein, das ist kein Fahrrad, das ist ein Sportgerät!“

    😜

    Genau, es gilt:

    Rennradfahrer müssen sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Daher gilt auch hier die Benutzungspflicht von ausgeschilderten Radwegen oder Radfahrstreifen. Eine Ausnahme für die Nutzungspflicht von einem Radweg, ob mit normalen Fahrrad oder einem Rennrad, bilden Kinder bis zehn Jahre.