Beiträge von Flolo im Thema „Rainbow Six Siege The Board Game (Mythic Games)“

    Also ich habe das ganze mal mit einer CPU gemacht. Habe bei "großer Deutscher Computerversandhändler" eine CPU vorbestellt. Zum Liefertermin war sie so sehr nachgefragt, dass sie nur 10% von ihrem Bedarf von AMD bekommen hatten. Ebenso bei anderen Händlern. Habe dann Frist gesetzt (ich glaube 1 Woche), und dann tatsächlich die CPU zu einem deutlich höheren Preis bei AMD gekauft. Die Rechnung dann zum Händler geschickt und die Differenz (ihren Preis hatte ich ja schon bezahlt) zurückbekommen.


    Wird eigentlich benutzt falls jemand verspätet liefert, aber gar nicht liefern sollte ein Extremfall davon sein.

    Ablauf:

    - Du bestellst was, und Händler bestätigt

    - Wenn er zum Liefertermin nicht liefert (oder gar nicht), setzt du eine Frist per E-Mail.

    - Wenn er liefert => hasts du es, alles ok, wenn nicht: Jetzt kannst du sagen: Ich habe geplant es zu Zeitpunkt X zu haben, habe es bei dir gekauft und du lieferst nicht -> ich kaufe es woanders auf dem freien Markt (das ist der Deckungskauf), und habe als Schaden ja die DIfferenz zu dem was ich auf dem freien Markt bezahlt zu dem was der Händler mir versprochen hat. Den muss er dann tatsächlich ersetzten.


    Er muss natürlich auch nur ersetzten wenn er tatsächlich bestätigt hat, dass er liefert (darum die E-Mailbestätigung nochmal checken), und er tatsächlich nicht liefert, und man tatsächlich woanders gekauft hat (d.h. Rechnung/Quittung von der Bezahlung dort vorlegen).


    Ich bin natürlich kein Jurist, aber wie gesagt: Hat bei mir in der Praxis schon funktioniert.


    D.h.: Nichts verkaufen was man nicht hat. Normalerweise verkaufen die halt zugesagte Mengen, und können sich dann ggf. durchaus beim Distri dann schadlos halten, indem sie den in Regress nehmen (das hängt da natürlich von den genauen Vertragswerken, Handelsbeziehungen,... ab), ggf. wird das als ganz "normales" Geschäftsrisiko verbucht und dann abgeschreiben.

    Ich bin ja mal gespannt wie es mit Retail aussieht: Ich habe bei Fantasywelt vorbestellt - mal sehen, ob die nicht beliefert werden, oder ob Mythic sich das Geschäft nicht entgehen lassen will. Muss auch in dem Zuge mal schauen, dass ich nochmal die Bestätigungsmail ich damals bekommen habe genau checke, so dass wenn sie nicht beliefert werden, ich wenigstens von denen die Differenz zu dem Preis von Mythic bekomme.

    Ich bin R6-Fan und habe damals überlegt, ob ich es backe. Es sah nach 1v1 designed aus, wir spielen aber meist 2v2 und sind seit Joan of Arc eher vorsichtig und zurückhaltend. Die Regeln waren da, gelinde gesagt, eine Katastrophe und Reichsbuster war wohl auch nicht besser (Mythic Battles und SFB, wo ich auch all-in war, hatten diese Probleme nicht - da merkte man das die Systeme "eingekauft" waren). Dachte mir, falls es gut wird, bekomme ich es eh im Retail. Bin echt froh dass ich nicht drinn bin. Soll ein kein "Ätschibätsch - Schadenfreude"-Posting werden, ich hoffe, dass es immer noch ein gutes Game wird und rauskommt, aber was die hier abziehen geht auf keine Kuhhaut; z.B. das gerade aufaddierte Shipping von 100+$, da für kann man den Kram fast per Luftpost verschicken, geht gar nicht.

    Warum ich poste, ist dass in einem anderen Kickstarter (ich weiss nicht mehr welcher es war) es auch mal aussah, dass nichts mehr kommt (die haben am Ende aber dann doch geliefert), und den hatte ich nicht normal gebackt, sondern per "Late-Pledge", und mir deswegen mal die Details angesehen haben.

    Damals war es so, dass das Late-Pledge extern passiert ist, nicht via Kickstarter, und dass besondere dann ist, dass es nicht unter die üblichen KS-Vorbehalte fällt, sondern einfach ein Einkauf mit späten Lieferziel ist. D.h. juristisch gilt dort auch das (europaweite - ein hoch auf die EU) Fernabsatzgesetz. D.h. Rücktritt innerhalb von 14 Tagen, zurückbekommen ALLER Kosten (nicht nur 85 bis 90%) und der ganze Schmonzenz.


    Es kann natürlich sein, dass es hier anders ist/war, aber falls jemand nur via Late-Pledge dabei ist, wollte ich ihm eine poteniellen Rechtsweg aufzeigen, wie er evtl. doch sein (sogar komplettes) Geld zurückbekommen kann. Ich bin kein Anwalt, ist also keine Rechtsberatung und unter Vorbehalt und evtl. haben sie die üblichen Late-Pledge Formulierungen geändert, aber es ist evtl. eine Möglichkeit.