Ich muss noch einmal dumm nachfragen. Ich habe jetzt nur bei H&C und Better Board Games reingeschaut und nicht alle Videos zu dem Spiel angeschaut.
Es handelt sich ja um ein Spiel, das noch nicht veröffentlicht ist und somit dem normalen Konsumenten nicht zur Verfügung steht. Außerdem gehe ich davon aus, dass es kostenlos den YT‘ern überlassen wurde. Haben das alle als Werbung in den Videos gekennzeichnet - bei den beiden Kanälen habe ich jetzt keine Kennzeichnung gefunden? Bei BBG steht im Text unterm Video etwas von Rezensionsexemplar.
Nur ineressehalber: ist das so geregelt ist, dass man in diesem Fall nicht kennzeichnen muss? Oder reicht ein Hinweis irgendwo in dem Wall of Links unter den Videos?
Das ist tatsächlich eine meines Wissens nach nicht geregelte Grauzone. Im Feuilleton der FAZ steht über den Buchrezensionen auch nicht "Werbung" - es ist vermutlich noch nicht mal ausgewiesen, dass der Rezensent ein Rezensionsexemplar bekommen hat.
Wenn allerdings harcore-influencer xy ein Produkt von Loreal vorstellt, muss er das als Werbung kennzeichnen.
Es kommt ja gerade ein neues Gesetz - und das lässt aber nach wie vor in GENAU dieser Frage alles offen. Da steht nur, dass man etwas als Werbung kennzeichnen muss, wenn man dafür bezahlt wird. Halte ich also z.B. nur ein Spiel hoch, das ich mir selbst gekauft habe, ist das gerade sicher keine Werbung mehr. Was mit Gratismustern ist, ist eben weiter unklar.
Solange aber die oben genannten Buchrezensenten nicht "werbung" drüber schreiben, solange denke ich, dass wir das eben auch nicht müssen.
Kennzeichnen, dass man ein Reziexemplar erhalten hat, sollte man in jedem Falle - wenn nicht aus rechtlichen Gründen, dann doch aus moralischen, weil aufgrund der rechtlichen Grauzone eben der ein oder andere Zuschauer eine andere Meinung haben könnte - und der sollte wissen, dass ich das Spiel im Gegenwert von 39,90 behalten darf.