Kurz zur Klärung (aus der eigenen Arbeitstätigkeit,): pressevorführungen im Film- und Theaterbereich sind kein steuerlicher Vorteil, sollte es ein Buffet dazu geben, dann dies schon.
Im Buchbereich gelten Bücher als sog. Gebrauchsgegenstand und Arbeitsmittel. Buchhändler dürfen eigene Exemplare nur remitiert weiter verkaufen. Arbeitet man bei Print und Funk, wird man derart mit Büchern Zugeschmissen, dass man daraus mehrere Büchereien beliefern könnte. Entweder wird dies intern so gehandhabt, oder die Exemplare werden dem Rezensenten überlassen. Es werden sogar die nicht rezensieren Exemplare meistens verschenkt, wenn der Verlag nicht auf Rücksendung besteht.
Eine Kennzeichnungspflicht im Rahmen von Produktrezensionen gibt es nicht. Hierbei ist der Aspekt der kritischen Würdigung relevant. Allerdings ist der Gesetzgeber da sehr großzügig, siehe etwa die früheren Kino News bei McDonalds, wo die Filmberichte nicht als Anzeige gekennzeichnet werden mussten, obwohl da außer Euphorie nix drin war.