Beiträge von MetalPirate im Thema „Spiele Offensive - problematische Zusammenlegung von Bestellungen für den Versand“

    Nochmal: Was hat eine Förderung bei der SO mit einem geförderten Kickstarter in US zu tun?

    Moment mal. Du hattest doch Rei dafür angegriffen, dass er sich an entsprechende Urteile zu Kickstarter in den USA erinnert, und das als unbewiesene Behauptung hingestellt ("man kann viel behaupten"). Wenn du da stattdessen gesagt hättest: "Mag ja sein, dass das in den USA bei Kickstarter so ist, aber mich persönlich interessiert hier nur die Spieleschmiede, auch wenn das einige in diesem Thread allgemeiner diskutieren wollen", dann hätte ich mich gar nicht erst gemeldet...

    Im Übrigen bleibt die allgemeine Aussage immer richtig: Ob irgendwelche Praktiken rechtens sind, entscheiden im Zweifelsfalle die Gerichte. Wobei ich selbstverständlich davon ausgehe, dass eine große Firma wie die Spieleschmiede sich da vorher juristisch hat beraten lassen und nicht einfach so irgendwas macht.

    Braz : Ich hatte hier bei Unknowns zur Rechtslage von Kickstarter-Bestellungen in den USA mal einen Link zu einem Youtube-Video gepostet, in dem ein US-Rechtsanwalt das einzeln aufgedröselt hat. Da war die Quintessenz tatsächlich, dass das zunehmend von US-Gerichten als konkrete Vorbestellung angesehen wird. Das kann man mir jetzt glauben oder auch nicht, mir egal.

    Rei hat da völlig recht: Crowdfunding-Machern wie auch den Plattformen ist es natürlich sehr recht, wenn die Geld erstmal ohne direkte Gegenleistung einkassieren können. Natürlich versuchen die bei jeder Gelegenheit, das so darzustellen. Aber wenn Gerichte feststellen, dass 99,9% der Kunden deshalb etwas unterstützen, weil sie es als Vorbestellung betrachten, und dass die Macher in ihrer Angebotsbeschreibung eben nicht mit "ihr gebt euer Geld nur für eine Idee aus; ob das Projekt realisiert wird oder nicht, ist völlig offen" werben, sondern sehr konkrete Dinge versprechen, manifestiert u.a. durch diverse unterschiedliche Pledge Levels, dann ist das "nur die Umsetzungen gefördert ohne Anspruch auf Lieferung" vor Gericht eventuell so nicht mehr haltbar. Das müsste im Zweifelsfalle ein Gericht entscheiden. Ein "müsste" dabei, weil sowas natürlich nicht regelmäßig passiert, insbesondere wenn es internationale Rechtsstreitigkeiten betrifft-

    Tip für die SO: Game the system. Wenn man nicht möchte, dass Lieferungen einfach zusammengefasst werden, dann muss man nur unterschiedliche Lieferanschriften vergeben. Einmal "Max Mustermann", einmal "Familie Mustermann", einmal "M. Mustermann", einmal "Beispielstraße", einmal "Beispielstr.", usw. Wenn sich halbwegs gleichzeitige Lieferung abzeichnet, dann kann man immer noch manuell die Adressen angleichen, um einen gemeinsamen Versand zu ermöglichen.

    Alternativ kannst du in der Bestellverwaltung eine Teillieferung auslösen. Diese ist unter Umständen kostenpflichtig. Was dieses Umstände sind, kann ich aber nicht sagen.

    Ohne es beweisen zu können, ist mein Eindruck bei der SO (und allem, was dran hängt) : Bestellwert über dem Doppelten der Grenze für Versandkostenfreiheit => einmal kostenlose Teillieferung möglich.