Alles anzeigenFinde ich in diesem konkreten Fall eine steile These. Wenn das Projekt scheitert, also die Ware niemals ausgeliefert wird - ok, das ist Crowdfunding-Risiko. Aber nachträgliche Änderung der Vertragsbedingungen? Dass da nichts einzuklagen ist, scheitert im Regelfall eher am Prozesskostenrisiko einer Klage in den USA und in diesem konkreten Fall daran, dass eine Fälligstellung sämtlicher Forderungen bei Mythic mit ziemlicher Sicherheit eine Insolvenz auslösen dürfte. Sprich: Man bekommt sein Recht nicht. Aber das heißt nicht, dass man nicht Recht hat und auch gute Chancen hätte, dass Gerichte in der EU (wo Mythic ja auch sitzt) dies als normale Vorbestellung behandeln.
Wo hatte ich etwas von Änderungen der Vertragsbedingungen geschrieben?👀 Oder beziehst Du Dich auf die Lieferkosten laut PM?
Aber ich empfinde mich da aus dem Zusammenhang gerissen zitiert 😆
Ich schrub (sic!) ja, dass das hier ein bisschen differenziert zu sehen ist, da ja die Ware bereits lieferbereit existiert ne?😬
Und eine Fälligstellung sämtlicher Forderungen gehen Mythic würde Ja bedeuten dass alle klagen müssten.
Und warum sollten es die Gerichte als etwas anderes behandeln als das was es ist? Weil die Ware bereits existiert? Es geht aber ja auch nicht um Klagen bezüglich der Ware, sondern um Unterlassung der Erhöhung der Lieferkosten. Ob das jetzt Crowdfunding war (ja) oder eine Vorbestellung (nein) ist ja in dem Falle hier vollkommen irrelevant.
Ich verstehe deine Argumentation, blos ist die Frage welches Recht hier greift, Mythic ist ja keine Deutsche Firma was ich so gesehen habt, und wie das in Frankreich geregelt ist, mag sich vielleicht unterscheiden, oder welches Recht greift hier überhaupt....