Beiträge von Ron im Thema „Neue Ersatzteilpolitik bei Asmodee US“

    M.e. widerspricht das ja zumindest im Gewährleistungszeitraum geltendem Recht hier in Deutschland.

    Wenn du nicht direkt bei Asmodee gekauft hast, sicher nicht. Dein Vertragspartner ist im Regelfall der Verkäufer/Händler und der ist dann auch für etwaige Ansprüche zuständig.

    Genau, man darf die Begriffe "Gewährleistung" und "Garantie" nicht durcheinanderbringen. Einen gesetzlich vorgeschriebenen Anspruch auf Gewährleistung hat man in Deutschland ausschließlich dem Händler gegenüber und das zwei Jahre lang bei Neuware. Darüberhinaus können sowohl Händler als auch Hersteller rein freiwillig eine zusätzliche Garantie in beliebiger Länge anbieten. Der Händler darf dich im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht auch nicht an den Händler verweisen, er muss sich um alles kümmern um den Mangel zu beseitigen. Besonders im Bereich von Computer-Hardware ist es allerdings oftmals leichter, direkt die Hersteller-Garantie(!) in Anspruch zu nehmen, da der Händler die defekte Ware auch nur an den Hersteller schicken würde und dafür ggf. auch erst mal so lange wartet, bis eine gewisse Zeug zusammengekommen ist. Der Rückweg mit Umweg über den Händler käme auch noch dazu, den man sich bei der Direktabwicklung mit dem Hersteller sparen kann.