Nur wird ja nicht explizit ein "Einsatz" für ein Gewinnspiel verlangt, sondern das Gewinnspiel ist ausschließlich für Unterstützer gedacht.
Wenn das Gewinnspiel an den Kauf einer Ware oder Dienstleistung geknüpft ist, ist das normalerweise unzulässig. Ob das hier so vorliegt, möchte aber auch ich lieber Juristen überlassen. (Bzw. mir persönlich ist das sowieso egal, ich trage hier nur mein Halbwissen in die Diskussion.)