Alles anzeigenDanke für den Tipp! Das „WuZ“ kenn ich, war ich aber noch nicht. Auf jedenfall eine gute Option.
Leider gilt dort immer noch die 2G Regel meines Wissens.. mein Impfschutz ist im Januar abgelaufen , zumindest auf dem Papier.
Sollte die Regelung mal geändert werden bin ich da bestimmt am Start!
VG
Du musst nur nachweisen, dass du geimpft warst, also mindestens 2 Impfungen (bzw. 1 bei Johnson&Johnsom) bekommen hast. 😊
Das kannst du ja.
Einmal J&J zählt doch schon lange nicht mehr als vollständige Impfung, oder war das nur für den Booster? Weil Booster nach J&J hat nämlich zwei weitere Impfungen bedeutet. Bzw. musste die Grundimmunisierung mit einer zweiten Impfung komplettiert werden, damit man sich dann die dritte und dann erst als Booster geltende Impfung abholen konnte. Ergo dürfte eine Impfung nicht mehr als Grundimmunisierung zählen?