Beiträge von yzemaze im Thema „Spieleverkauf im Testament - Vorbereitung für den „Ernstfall““

    Bavarred

    Man könnte die BGG-Admins auf Sammel-Angebote hinweisen, die von den Verkäufern sonstwo eingestellt worden sind (wie bei The Game: Item Details | The Game | GeekMarket & Item Details | The Game | GeekMarket) und die Preishistorie unbrauchbar werden lassen. Warum BGG nicht selbst aktiv etwas gegen dieses altbekannte Problem unternimmt und wenigstens die offensichtlichen Fälle automatisch überprüfen lässt, muss man wohl nicht verstehen …

    Bei Super Rhino ist es ein Problem der unterschiedlichen Editionen. Auch das könnte BGG verbessern, aber ganz ausschließen ließe es sich nicht.

    Bei BGG logge ich „nur“ Besitz und plays. Für alles andere ist mir das Interface zu umständlich. Die ganzen Metadaten landen lokal (noch) in einer Tabelle (Spiel, Verlag, EK, Versandkosten, Marktplatz/Ort, Verkäufer, Bestelldatum, Lieferdatum, Geschenk/Gewinn, Trade, Bemerkungen, VK, VK-Datum, VK-Bemerkungen).

    Das alles mit einer simplen Tabellenkalkulation. Bei Sammlungsverwaltungsprogrammen konnte ich bisher nichts finden, was meinen Ansprüchen genügte (Abbildung von Trades und Querverweisen ist schwierig), obwohl mit Tellico sogar eins dabei war, dass BGG-Import/-Datenbezug anbietet. Irgendwann werde ich mir mal die Zeit nehmen und eine DB für die Verwaltung anlegen …

    Ich bin eher erstaunt, wie egal es einigen scheint, ob die angesammelten Werte nach dem Tod der Familie/den Kindern wenigstens noch irgendwie sinnvoll zugute kommen können, oder nicht. So eine Beerdigung zahlt sich ja nicht von alleine und ich hätte eher ein schlechtes Gewissen, wenn meine (und ihre) finanziellen Ersparnisse und die Lebensversicherung für Dinge wie Beerdigung und sonstige Nachlassunkosten bzw. Verwaltung usw. draufgehen. Das könnte auch der Erlös meiner Sammlung regeln und der Rest könnte sinnvoll verwendet oder für die Kinder angelegt werden.

    Damit du ruhig schlafen kannst: Meine Frau weiß, dass sie mich möglichst günstig und ohne Aufwand einäschern (lassen) darf soll. Für die Kosten muss auch keine Spielesammlung veräußert werden. Nebenbei: Wenn die LV gerade mal Beerdigung etc. abdeckt, ist sie die Prämien nicht wert ;)

    Bzgl. der ungefähren Preise müsste ich nur den Zugang zum digitalen Inventar mit sämtlichen Einkaufspreisen sicherstellen bzw. es einfach ab und mal ausdrucken. Das sollte im Zweifelsfall reichen, um den ungefähren Wert einschätzen zu können.

    I. ü. hat Torlok mit dem digitalen Nachlass einen wichtigen Punkt angesprochen. Im Zweifelsfall reichen ja die Passwörter zum PC und ggf. noch Passwortmanager, wenn so Zugriff auf die Mailaccounts sichergestellt ist. Damit kommt man fast an alles ran, was sich nicht anderweitig regeln lässt.


    Meine Frau meinte zu dem Thema nur: „Ich schenk die alle dem Klaus! ;)“ Jetzt muss ich doch ein Testament aufsetzen. Dass meine Sammlung irgendwann in seinem Keller verrottet, möchte ich wirklich nicht ;)

    Harry2017

    Hast du auch einen entsprechenden Passus in deiner Vorsorgevollmacht? („Ein Verkauf meiner Spiele darf erst nach meinem Tod erfolgen.“ o. ä.)


    Alternativ zum Händler: Nach Rücksprache jemand anderen als Sammlungsverwalter/-verwerter bestimmen, der sich mit der Materie besser auskennt und euer Vertrauen besitzt.


    Mir persönlich ist fast egal, was mit meiner Sammlung nach meinem Ableben geschieht und ich sehe keinen Grund, das zu regeln. Ich baue darauf, dass meine Angehörigen auch dann noch gerne spielen werden, sich an den Spielen weiterhin erfreuen und dabei vielleicht die oder andere schöne Erinnerung an gemeinsame Zeiten haben werden. Falls eine Liquidation (der Spiele! ;) ) nötig werden sollte, gäbe es außerdem genug Freunde und Bekannte, die im Zweifelsfall wüssten, wie man Spiele zu möglichst viel Geld macht.