Beiträge von Warbear im Thema „Spieleverkauf im Testament - Vorbereitung für den „Ernstfall““

    Das klingt stark nach einer Unterversicherung seines Hausrats, wenn er keine Liste hat ...

    Auch wenn er eine Liste hat, sind Sammlungen üblicherweise von der Hausratsversicherung ausgenommen.

    Was genau als Sammlung angesehen wird (Größe und Gegenstand), ist dabei nicht genau definiert.

    Klar ist aber, daß 100 rare Whisky-Flaschen oder 1.000 Spiele mit Sicherheit als Sammlung angesehen werden - im Schadensfall gäbe es hier sehr wahrscheinlich keine Erstattung.


    Ich hatte schon vor vielen Jahren enorme Schwierigkeiten, bis ich eine Versicherung gefunden hatte, die mir meine 4.500 Spiele als Sammlung mitversichert. Dabei mußte ich mehrere (teilweise unsinnige) Auflagen und Einschränkungen in Kauf nehmen, und der jährliche Versicherungsbeitrag war trotzdem enorm hoch.


    Ich kann nur jedem raten, sich bei seiner Versicherung zu erkundigen und eine schriftliche Bestätigung zu verlangen.