Beiträge von Puma im Thema „Aktuelle Liefergeschwindigkeit der Spiele-Offensive“

    Ich habe in den AGBs nichts dazu gefunden;

    Du findest das bei den Hinweisen zum Widerruf: „Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.“


    Das entspricht, wie sollte es anders sein, der Gesetzgebung. Es ist gar nicht so leicht, als Unternehmer eine wirksame Widerrufsbelehrung zu haben (wenn man bedenkt, dass gerade im Bankensektor Gerichte die vom Gesetzgeber als Anhang zum BGB beigefügte Vorlage, die Banken genauso verwendet haben, für unwirksam erklärt haben, wie soll das dann erst werden, wenn man da eigene Dinge hinzufügt oder formuliert). Ich vermute (!), die Schlawiner werten diese Wünsche nach Stornierung nicht als Verbraucherwiderruf und wenden diese Regelungen dann nicht an, sondern versuchen es über das Guthaben...