Hallo zusammen,
ggf. ist es noch etwas früh am Sonntag morgen.
Ich wollte bereits jetzt für Dezember einen neuen Gasvertrag abschließen - da ich davon ausgehe, dass die Preise nicht mehr groß sinken, sondern wie eigentlich üblich Richtung Herbst/Winter wieder steigen werden.
Jetzt kam bei mir nur gerade der Gedanke auf: AB wann gilt eigentlich die Preisgarantie? Ab Vertragsschluss oder ab Lieferbeginn?
Würde eigentlich von Lieferbeginn ausgehen, oder?
Beim Anbieter heißt es:
Während der vertraglich vereinbarten Laufzeit der eprimo-Preisgarantie ist eine Preisänderung ausgeschlossen. Von der Preisgarantie ausgenommen sind Änderungen der Umsatzsteuer und etwaige Preisänderungen, die die Stromsteuer und die künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von Strom betreffende Belastungen oder Entlastungen (vgl. Ziffer 6.4) betreffen. Etwaige Preisänderungen erfolgen in dem in Ziffer 6.2 und / oder 6.4 beschriebenen Verfahren. Bei einer gesetzlichen Änderung der Umsatzsteuer gilt Ziffer 6.3.
2 Vertragslaufzeit
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit bis zum genannten Datum bzw. der genannten Monate und kann mit einer Frist von 1 Monat vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden (vgl. Ziffer 16.2 und 16.5). Wenn keine Vertragslaufzeit vereinbart ist (vgl. Ziff. 15.1 der AGB) oder die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit ohne Kündigung abgelaufen ist (vgl. 15.2 der AGB), läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. In diesen Fällen ist der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar (vgl. Ziff. 16.1 der AGB).