Podcast: Spielregeln vorgelesen - gibt es den?

  • So lange du es im privaten Rahmen machst, ist das kein Problem. Du darfst es nur nicht publizieren. Wenn ich auf die Idee käme einen Podcast zu machen, bei dem ich alle Bände von Harry Potter vorlese, bekäme ich da wohl sehr schnell Post vom Anwalt des Verlags, der die Rechte dazu hat. Auch wenn Spielregeln von der literarischen Schöpfungshöhe nicht mit der eines Romans vergleichbar sind, werden sie da wohl ähnlich behandelt. (Womit ich nichts über den Schwierigkeitsgrad eine gute Regel zu schreiben aussagen möchte und nichts über die Schöpfungshöhe des Regelwerks, wie es der Autor erdacht hat, aussage. HIer geht es nur um den exakten Wortlaut.)

  • Es gibt ja so Vorlese-Apps wie z.B. VoiceAloud mit der man sich pdf oder andere Textfiles vorlesen lassen kann.


    Das machen diese aber wirklich Wort für Wort und Zeichen für Zeichen. Man müsste die Regeln also vorher in ein "vorlesetaugliches" Format ohne Inhaltsangabe, Kapitelnummern etc. bringen, da diese den Lesefluss deutlich stören. Ob sich der Aufwand lohnt, muss man selbst entscheiden.

    The dice decide my fate. And that's a shame.

  • Das hieße ja man dürfe nichts vorlesen, was wer anders verfasst hat.

    Dies ist eine viel zu einfache bzw. pauschale Aussage. Das Thema ist deutlich vielschichtiger, zum Beispiel:

    - Es ist ein Unterschied, ob du nur einen Teil vorliest, was je nach Länge noch als Zitat erlaubt sein dürfte, oder ob du etwas vollständig vorliest.

    - Es ist ein Unterschied, ob du es privat oder öffentlich vorliest.

    - Es ist ein Unterschied, ob du es nur einmalig live tust oder ob du es aufzeichnest und die Aufzeichnung veröffentlichst.

    (Wie immer ist dies nur meine rein persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.)

  • So lange du es im privaten Rahmen machst, ist das kein Problem. Du darfst es nur nicht publizieren. Wenn ich auf die Idee käme einen Podcast zu machen, bei dem ich alle Bände von Harry Potter vorlese, bekäme ich da wohl sehr schnell Post vom Anwalt des Verlags, der die Rechte dazu hat. Auch wenn Spielregeln von der literarischen Schöpfungshöhe nicht mit der eines Romans vergleichbar sind, werden sie da wohl ähnlich behandelt. (Womit ich nichts über den Schwierigkeitsgrad eine gute Regel zu schreiben aussagen möchte und nichts über die Schöpfungshöhe des Regelwerks, wie es der Autor erdacht hat, aussage. HIer geht es nur um den exakten Wortlaut.)

    Also das ist jetzt nur meine völlige Laieneinschätzung, aber wenn ich jetzt als Content Creator ein Hörbuch über zB Harry Potter ist es natürlich was vollkommen anderes als eine Spielanleitung. Und das ganz unabhängig vom literarischen Aspekt. Die Spielanleitung ist Teil eines Brettspiels welche mir so mal überhaupt gar nichts bringt. Wenn ich mir Harry Potter bei einem gratis Podcast anhöre werde ich mir das Buch/Hörbuch nicht kaufen, wenn ich mir die Spielanleitung eines Spiels anhöre wird mich das nicht davon abhalten das Spiel zu kaufen.


    Ich persönlich sehe da rechtlich relativ wenig Probleme (nochmal - LAIENmeinung) denn die zig tausend Regelvideos bei Youtube sind ja nichts anderes und werden von Verlagen/Autoren etc. auch noch regelmäßig geteilt. Wie immer gilt halt, wo kein Kläger da kein Richter.


    Ich habe auch schon überlegt sowas in meinem Podcast zu machen, finde es allerdings ein wenig schwierig weil ja oft auf Spielmaterial etc. verwiesen wird welches man dann auch noch zusätzlich umschreiben müsste. Ob das so spannend ist...hm...dunno. Vorbereitung für den Podcast ist halt überschaubar, also vielleicht mach ich das doch einmal :)

  • Inhaltlich gebe ich dir ja recht in allen Punkten.

    Aber gilt das dann nicht auch für Regeln die online verlagsseitig eingestellt wurden und die man gratis downloaden kann?

    Und werden dann nicht die bestraft, die unter einer Leseschwäche leiden?

    Es stimmt, die Problematik ist vielschichtig.

    Wenn immer der Klügere nachgibt, wird nur dummes getan!

  • Ich sehe es noch anders:

    Wenn ich mir die Genehmigung des Verlages hole (wie z.B. bei Spielehilfen mit Bildern aus der Spielregel, die ich dann bei BGG einstelle), dann geht das genau so auch bei den Spielregeln. Ich könnte mir vorstellen, das dies den Verlagen auch Recht ist, da es Sehbehinderten hilft und auch zur Bekanntheit des Spiels beiträgt. Ähnlich verhält es sich sicherlich auch bei ausführlichen Spielevorstellungen bei YouTube.

  • Ich persönlich sehe da rechtlich relativ wenig Probleme (nochmal - LAIENmeinung) denn die zig tausend Regelvideos bei Youtube sind ja nichts anderes und werden von Verlagen/Autoren etc. auch noch regelmäßig geteilt.

    Aber in diesen Regelvideos werden ja die Regeln mit eigenen Worten nacherzählt. Das ist rechtlich etwas ganz anderes.

    Aber gilt das dann nicht auch für Regeln die online verlagsseitig eingestellt wurden und die man gratis downloaden kann?

    Hier verstehe ich nicht, was du damit sagen möchtest. Der Verlag hat ja das Recht, die Regeln online zu stellen. Aber wenn du sie downloadest, hast du deshalb nicht das Recht, sie selbst an anderer Stelle wieder ins Netz zu stellen.

    Wenn ich mir die Genehmigung des Verlages hole (wie z.B. bei Spielehilfen mit Bildern aus der Spielregel, die ich dann bei BGG einstelle), dann geht das genau so auch bei den Spielregeln. Ich könnte mir vorstellen, das dies den Verlagen auch Recht ist, da es Sehbehinderten hilft und auch zur Bekanntheit des Spiels beiträgt. Ähnlich verhält es sich sicherlich auch bei ausführlichen Spielevorstellungen bei YouTube.

    Wenn man sich eine Genehmigung holt und auch erhält, dann ist es natürlich kein Problem.

  • Aber gilt das dann nicht auch für Regeln die online verlagsseitig eingestellt wurden und die man gratis downloaden kann?

    Hier verstehe ich nicht, was du damit sagen möchtest. Der Verlag hat ja das Recht, die Regeln online zu stellen. Aber wenn du sie downloadest, hast du deshalb nicht das Recht, sie selbst an anderer Stelle wieder ins Netz zu stellen

    Das Zauberwort in deinem Beitrag war mich "öffentlich".

    Es ist mir schon klar, dass es hier um Urheberrecht geht.

    Wenn es aber gratis zur Verfügung gestellt wird, dann ist es doch auch öffentlich.

    Darf ich deswegen keine Regel vorlesen?

    Das gleiche wäre ja für mich schon, eine Regel zu verlinken, damit etwaige Mitspieler sich schon einlesen können.

    Verstehe mich nicht falsch, ich bin da grundsätzlich bei dir, aber dies ist für mich eine Grauzone.

    Wenn immer der Klügere nachgibt, wird nur dummes getan!

  • Hier verstehe ich nicht, was du damit sagen möchtest. Der Verlag hat ja das Recht, die Regeln online zu stellen. Aber wenn du sie downloadest, hast du deshalb nicht das Recht, sie selbst an anderer Stelle wieder ins Netz zu stellen

    Das Zauberwort in deinem Beitrag war mich "öffentlich".

    Es ist mir schon klar, dass es hier um Urheberrecht geht.

    Wenn es aber gratis zur Verfügung gestellt wird, dann ist es doch auch öffentlich.

    Wenn der Verlag (= Rechteinhaber) es veröffentlicht, dann ist das natürlich kein Problem - er darf da selbst entscheiden, wie mit dem Werk umgegangen wird.

    Darf ich deswegen keine Regel vorlesen?

    Natürlich darfst du im privaten Rahmen (Spielegruppe) einer klar begrenzten Personenzahl die Regeln vorlesen. (OK du läufst dabei Gefahtr,d ass die SPieler wegrennen und nie mehr mit dir spielen, wenn du nur stumpf vorliest - aber das ist ein anderer Punkt.)

    Das gleiche wäre ja für mich schon, eine Regel zu verlinken, damit etwaige Mitspieler sich schon einlesen können.

    Wenn du das nicht selber öffentlich hochlädst, sondern auf eine Stelle verlinkst, wo der Verlag es hochgeladen hat oder wo du guten Gewissens davon ausgehen kannst, dass es mit Genehmigung des Verlags hochgeladen wurde, darfst du natürlich darauf verlinken. Du machst es ja nicht öffentlich, sondern sagst nur, wo man es findet.

    Verstehe mich nicht falsch, ich bin da grundsätzlich bei dir, aber dies ist für mich eine Grauzone.

    Wo ist da die Grauzone? Man darf geschützte Werke nicht ohne Genehmigung des Rechteinhabers verbreiten. Was du damit in deinen eigenen vier Wänden machst, ist dir überlassen, sobald es öffentlich wird brauchst du eine Genehmigung. (Du darfst auch deine Musikdateien von Spotify/CD/... privat abspielen - aber wenn du daraus eine öffentliche Partie machst, wo jeder von der Straße reinkommen darf, dann musst du das getrennt anmelden.)
    Ich denke die meisten Verlage hätten da kein Problem mit, wenn jemand die Regeln vorliest, aber natürlich kann es gute Grüde dagegen geben - zum Beispiel wenn ein Verlag denkt, dass die Regeln ohne die bebilderten Beispiele kaum nachvollziehbar sind und Angst hat, dass das dem Spiel mehr schadet als hilft, wenn die Regeln nur stumpf vorgelesen werden.
    In der Spielebranche geht vieles sehr kulant zu und viele Verlage dulden eine Menge Sachen, die rechtlich nicht sauber sind, aber das macht es nicht legaler.
    (Nochmal: Das allgemeine Regelwerk im Sinne von "wie funktioniert das Spiel" ist i.d.R. nicht geschützt. Wenn du das mit deinen eigenen Worten wiedergibst und genug Unterschied zum Originalwortlaut gegeben ist, dann darfst du das meistens auch öffentlich machen.)

  • Dann ändere ich die Frage ab: gibt es denn Podcasts mit guten und vollständigen Regelerklärungen zum unterwegs hören?

    Also nicht kurz vor einer Rezension, wie das alle machen, sondern Rodney Smith - Style.

  • Ist mir nicht bekannt.


    Eine sorgfältige Aufarbeitung der Regel für das Medium ist Voraussetzung. So übernehmen Rodney Smith oder Paul Grogan in Ihren Videos häufig nicht die Reihenfolge der geschriebenen Regel und lassen Sonderfälle (Regeln für das Solospiel oder für zwei Personen) gern aus.


    Generell könnte ich mir das vorstellen. Wenn ich mir z. B. „Das Gesetz von Root“ anschaue, ist es nur eine Textwüste. Gut strukturiert, didaktisch aufbereitet und lebendig vorgetragen könnte das zumindest als Grundlage oder tieferer Überblick dienen. Unterstützend können Bilder in den Kapitelmarken oder Shownotes hinterlegt werden.


    Spannend wären für mich auch Inhalte zu häufig übersehenen Regeln oder FAQs.


    Ob es eine Auseinandersetzung mit der gedruckten Regel komplett ersetzten kann, bezweifele ich.


  • Ob es eine Auseinandersetzung mit der gedruckten Regel komplett ersetzten kann, bezweifele ich.

    Das wäre denke ich aber auch nicht der Anspruch. Ich persönlich nutze ja Regelvideos auch ganz gerne um mir einen groben Überblick über die Regeln zu holen, lese danach aber trotzdem nochmal die Anleitung (was dann meist viel flüssiger von der Hand geht weil man bereits viele Bezugspunkte aus dem Video hat). In einem Podcast ist man natürlich nochmal deutlich beschränkter als in einem Video, dafür kann ich mir das halt wie der TE geschrieben hat auch beim Autofahren anhören.

  • Während Du also konzentriert zuhörst und versuchst, Dir ein Gesamtbild von dem Erzählten zu machen, fährt wer Dein Auto? 8|

    Content-Nachschlag gefällig? Brettspieltag.de – Das etwas andere Boulevard-Magazin der versammelten Brettspiel-Szene

  • Während Du also konzentriert zuhörst und versuchst, Dir ein Gesamtbild von dem Erzählten zu machen, fährt wer Dein Auto? 8|

    Seh da eher weniger Problem darin. Hör mir relativ oft Spielerklärungen beim Autofahren an, da läuft dann halt nur der Ton vom YT Video.

  • Wenn ich überdenke, wie viele Verkehrsteilnehmer unaufmerksam für ihre unmittelbare Umwelt, unsicher und selbstfokussiert unterwegs sind, scheinst Du da eine Ausnahme zu sein. Solche Nebentätigkeiten haben beim Führen von schweren gefährlichen Maschinen meiner Meinung nichts zu suchen. :rolleyes:

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