Es ist nicht strafbar.
Es ist strafbar, ohne mein Einverständnis meine Daten weiterzugeben!
Es ist nicht strafbar.
Es ist strafbar, ohne mein Einverständnis meine Daten weiterzugeben!
Das ist so nicht ganz richtig.
Personenbezogene Daten dürfen verarbeitet werden, wenn ein Erlaubnistatbestand besteht.
Außerdem steht in Artikel 2 „Sachlicher Anwendungsbereich“ der DSGVO:
(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
Unter gewissen Umständen geht es also auch ohne das Einverständnis einer Person. Ansonsten würde vieles in unserer Gesellschaft auch nicht funktionieren.
Bezüglich privater Nutzung von WhatsApp findet man leider nicht so viel, das meiste dreht sich um Firmen, aber ich habe das hier gefunden:
ZitatAlles anzeigenWhatsApp-Nutzung durch die DSGVO verboten?
Im April 2018 wurde vor allem von dem thüringerischen Landesdatenschutzbeauftragten die Pressemitteilung veröffentlicht, dass 99,9% der WhatApp Nutzer dies rechtswidrig machen würden.
Die gute Nachricht zuerst. Laut Artikel 2 Abs. 2c der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) findet diese Verordnung keine Anwendung auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch natürliche Personen in ausschließlicher Ausübung persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.
Dies bedeutet nichts anderes, dass eine Privatperson, welche privat WhatsApp nutzt, hierdurch keinen Datenschutzverstoß begeht, da die entsprechende Datenschutzgrundverordnung überhaupt nicht für Privatpersonen anwendbar ist.
WhatsApp-Nutzung durch die DSGVO verboten? » Anwalt für Datenschutz - DSGVO richtig umsetzen
Auch hier wird sich wieder auf die rein private Nutzung verwiesen und da wird es schwierig würde ich mal behaupten.
Zurück zum Thema Spam SMS. Als das Thema aufkam, war bei mir alles ruhig. Letzte oder vorletzte Woche hatte ich dann auch 2 Spam SMS, die ich direkt gelöscht habe. Seitdem ist es wieder ruhig.