• Das ist so nicht ganz richtig.


    Personenbezogene Daten dürfen verarbeitet werden, wenn ein Erlaubnistatbestand besteht.


    Außerdem steht in Artikel 2 „Sachlicher Anwendungsbereich“ der DSGVO:

    (2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten

    c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,


    Unter gewissen Umständen geht es also auch ohne das Einverständnis einer Person. Ansonsten würde vieles in unserer Gesellschaft auch nicht funktionieren.


    Bezüglich privater Nutzung von WhatsApp findet man leider nicht so viel, das meiste dreht sich um Firmen, aber ich habe das hier gefunden:

    Auch hier wird sich wieder auf die rein private Nutzung verwiesen und da wird es schwierig würde ich mal behaupten.


    Zurück zum Thema Spam SMS. Als das Thema aufkam, war bei mir alles ruhig. Letzte oder vorletzte Woche hatte ich dann auch 2 Spam SMS, die ich direkt gelöscht habe. Seitdem ist es wieder ruhig.

    Übersetzt & lektoriert Spiele für div. Verlage und probiert Spiele in allen möglichen Stadien aus.

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