Nach einer ersten Kennenlernpartie mit zwei simulierten Spielern, bin ich beim Siedlungsbau und dem Damm ein wenig ins Schleudern gekommen:
Das Regelwerk verwendet die Begriffe benachbart, verbunden und getrennt.
Benachbart sind zwei nebeneinanderliegende Felder. Der Kanal trennt die Felder.
Ein Weg oder ein Damm verbindet zwei Felder. Bei einem Weg müssen die Felder benachbart sein.
Ein Bauer muss immer benachbart zu einem Arbeiter eingesetzt werden (es sei denn, es ist der erste Arbeiter auf dem Feld).
Richtig verstanden soweit?
RF1: Sind die beiden Steinfelder links und rechts vom Damm zueinander benachbart? Kann ich also beim Einsatz eines neuen Bauers, den auf die andere Damm-Seite setzen, wenn die eine Damm-Seite schon durch einen Arbeiter besetzt ist?
Zwischen zwei Siedlungen muss immer mindestens ein Feld Abstand sein. Soweit ok. Dann heisst es, dass der Kanal die Felder auf gegenüberliegenden Kanalseiten trennt und somit man da jeweils bauen kann, ohne ein Feld Abstand haben zu müssen. Richtig verstanden?
RF2: Kann ich nun zwei Siedlungen auf den jeweils gegenüberliegenden Kanalseiten des Damms bauen, der diese beiden Felder verbindet? Eben, weil es bei Siedlungen egal sind, ob und was verbunden ist und es nur auf den Abstand oder eben gegenüberliegende Kanalseiten ankommt, egal ob und was über den Kanal gebaut wurde?
Eine Brücke verbindet zwei Felder über den Kanal. Die sind aber weiterhin nicht benachbart. Richtig verstanden?
RF3: Bei einem Bauer brauche ich einen benachbarten Arbeiter, um den Bauer einzusetzen. Ich kann also einen Bauer nicht auf die andere Brückenseite setzen, wenn die eine Brückenseite schon durch einen Arbeiter besetzt ist?