Ähem, ich weiß durchaus, wie ich die deutsche Seite finde.
Dann überlege doch mal, warum ich dir trotzdem schrieb, wie man zu einer englischen Seite das deutsche Äquivalent finden kann und dass es dieses in diesem Fall offenbar nicht gibt … Tipp: Sicher nicht, weil ich davon überzeugt wäre, dass du ein DAU bist.
I. ü. handelt es sich bei der von ravn verlinkten Seite um FAQ auf Basis der legal agreements (LA, zu Deutsch AGB) und eben nicht um die LA selbst. Ich würde darauf wetten, dass die Begriffe "presale" und "presell" in den LA an keiner Stelle zu finden sind. Das ist aber auch nicht nötig, da sie so wunderbar offen formuliert sind, dass sie sich an vielen Stellen nach Gutdünken auslegen lassen.
Auch wenn sich deine Frage mit dem folgenden Auszug leider nicht abschließend beantworten lässt, so dürfte die Richtung klar sein. Hier mal „meine“ Highlights (Fettungen im Fließtext von mir):
Alles anzeigen9. Verbotene Aktivitäten
9.1 Verbotene Aktivitäten
Folgende Aktivitäten sind in Zusammenhang mit der Nutzung der PayPal-Services verboten:
[…]
l. Führung Ihrer Geschäfte oder Nutzung der PayPal-Services in einer Weise, die zu Beschwerden, Konflikten, Anträgen auf Käuferschutz, Rücklastschriften, Kreditkartenrückbuchungen, Gebühren, Vertragsstrafen, Bußgeldern oder einer sonstigen Haftung von PayPal, einem Nutzer, einem Dritten oder Ihnen führt oder führen könnte;
[…]
r. Ausführen von Tätigkeiten, die ein Zahlungsausfall- oder Betrugsrisiko darstellen, zu einem plötzlichen Anstieg des Risikos oder zu einem gesteigerten oder anderweitig nachteiligen Risikolevel führen (soweit PayPal aufgrund der vorliegenden Informationen vernünftigerweise davon ausgehen kann);
[…]
10.2. Maßnahmen von PayPal
Falls für uns der begründete Verdacht besteht, dass Sie gegen eines der Verbote in Ziffer 9 verstoßen haben, dürfen wir unter anderem folgenden Maßnahmen einleiten, um PayPal, einen betroffenen Nutzer, Dritte oder Sie selbst vor der in Ziffer 10.1 genannten Haftung zu schützen:
[…]
b. Wir können Ihr PayPal-Konto sperren und/oder Guthaben auf Ihrem Reservekonto einbehalten (dies gilt, ohne Beschränkungen darauf, für mehr als 180 Tage, soweit dies von PayPal benötigt wird und soweit das Recht nach Ziffer 10.2 aus einer verbotenen Aktivität gemäß Ziffer 9.1 ag herrührt).
[…]
h. Wir können Ihr Guthaben solange wie dies vernünftigerweise notwendig ist einbehalten, um uns gegen ein Haftungsrisiko zu schützen. Sie erkennen dies insbesondere in den folgenden, nicht abschließend geregelten Fällen an:
1. Das Haftungsrisiko von PayPal bei von Ihnen empfangenen Zahlungen, für die als Zahlungsquelle eine Kreditkarte benutzt wurde, dauert an, bis das Risiko einer Rückbuchung zugunsten des Zahlenden/Käufers (wie in den Kreditkartenregelungen festgelegt) nicht mehr besteht. Dies beruht auf unterschiedlichen Faktoren, einschließlich aber nicht abschließend:
a. Die Art der Waren oder Dienstleistungen, für die Sie eine Zahlung erhalten haben, oder
b. Die Zeitspanne, die Sie für die Lieferung der Waren oder die Erbringung der Dienstleistung benötigen, für die Sie die Zahlung erhalten haben (z.B. kann der Verkauf von Veranstaltungskarten Monate vor dem Datum der Veranstaltung zu einem höheren und länger andauerndem Risiko führen als der Verkauf der meisten anderen Waren oder Dienstleistungen).
[…]
Ja, es geht in 10.2.h.1 explizit um Kreditkarten, aber vorher steht halt was von „in … nicht abschließend geregelten Fällen“. Da liegt doch der Gedanke nahe, das auch auf andere Zahlungsarten zu übertragen. Der für die Maßnahmen erforderliche Verstoß gegen § 9 lässt sich dank 9 l und r wohl locker finden oder konstruieren …
Grundsätzlich ginge ich bei PayPal also immer vom Schlimmsten aus. Ich habe irgendwann mal die relevanten §§ der AGB für Verkäufer komplett durchgelesen und danach entschieden, mich nur im Notfall auf PayPal einzulassen, weil mir das Risiko einer Sperrung und ähnlicher Schikanen eindeutig zu hoch ist. Ich habe zwar in Streitfällen bisher noch immer mein Recht bekommen, aber es hat in zwei Fällen ordentlich Zeit und etliche Schreiben gebraucht …
(Beide Fälle fielen i. ü. bei ebay an und hatten nichts mit Brettspielen zu tun.)
tl;dr Finger weg von PayPal als Verkäufer, wenn man geeignete Alternativen hat …