Das ist noch lange kein Grund, gleich eine haftungsbeschränkte (und damit evtl. teurere) Unternehmensform zu wählen.
Wobei eine UG sicher auch ne gute Wahl wäre...
Das ist noch lange kein Grund, gleich eine haftungsbeschränkte (und damit evtl. teurere) Unternehmensform zu wählen.
Wobei eine UG sicher auch ne gute Wahl wäre...
Sicher? Was, wenn ein Kleinkind einen Pöppel verschluckt und du als Verkäufer nicht davor gewarnt hast, dass das zum Ersticken führen könnte?
Hat Dich die Dame an der Kasse schonmal gewarnt, wenn Du ein Überraschungsei gekauft hast? Das ist doch sehr konstruiert, außerdem stehts auf der Packung. Klar, Du könntest auch von herunterstürzenden Brettspielen erschlagen werden. Oder Plastikfiguren essen und davon krank werden. Aber haftungstechnisch dürfte das nicht so tragisch sein.
Als Kleinunternehmen haftet Frau Puttin mit ihrem kompletten Privatvermögen. ich kenne mich nicht aus, aber ein Kleinunternehmen ist vielleicht nicht die richtige Gesellschaftsform.
Haftung mit Privatvermögen ist beim Brettspielverkauf (und vielen anderen Unternehmungen) nicht wirklich so bedeutsam...