Beiträge von toasted im Thema „Spiele-Onlineshop Siegpunktsammler“

    Doch gibt es, nennt sich Einkommenssteuerrecht

    Da steht meines Wissens nach aber nicht drin, in wieweit (und nach welchen Regen) das Finanzamt ein Nebengewerbe (insbesonders nach Kleinunternehmerregelung) als "Liebhaberei" einstuft. Denn das ist am Ende Ermessensache des Bearbeiters deiner Steuererklärung.

    Ich weiß nicht, wie das heute ist. Früher hat das Finanzamt auch einfach mal Gewerbe gezwungenermaßen abgemeldet, wenn damit keine Gewinne erzielt wurden. Es hatte also durchaus schwerwiegendere Folgen als du vermutest. Das ist aber wirklich nur Halbwissen von mir, ich könnte mich irren.

    Eine "offizielle" Regelung gibt es da nicht, aber es ist so, dass man auch mit seinem Nebengewerbe mal keinen Gewinn machen kann. Wenn das jedoch über mehrere Jahre so ist und man lediglich diverse Ausgaben über das Gewerbe verbucht wird das Finanzamt definitiv irgendwann meckern. Man tut also gut dran, immer mal wieder einen Gewinn einzufahren – und wenn es nur wenige hundert Euro sind ;)