Doch gibt es, nennt sich Einkommenssteuerrecht
Da steht meines Wissens nach aber nicht drin, in wieweit (und nach welchen Regen) das Finanzamt ein Nebengewerbe (insbesonders nach Kleinunternehmerregelung) als "Liebhaberei" einstuft. Denn das ist am Ende Ermessensache des Bearbeiters deiner Steuererklärung.