Zwingend
Zwang gibt es bei Schreibweisen ja eher selten.
Ich zitiere mal den Duden: Duden empfiehlt von den beiden möglichen Varianten hier die Großschreibung, wie sie nach alter Rechtschreibung üblich war.
Aber danke für den Hinweis!
Zwingend
Zwang gibt es bei Schreibweisen ja eher selten.
Ich zitiere mal den Duden: Duden empfiehlt von den beiden möglichen Varianten hier die Großschreibung, wie sie nach alter Rechtschreibung üblich war.
Aber danke für den Hinweis!
Nur eine kleine Krümelei am Rande: Ihr schreibt auf den Seiten "Euch" immer schön und korrekterweise groß, das "ihr" laßt Ihr immer klein.
Du bist echt drollig. Oder schreibt man das mit "t"? Bin mir nicht sicher.
Nennt sich Geschäftsrisiko. Sollte man kennen.
Darf ich mal fragen, wie oft du mit dem Gericht zu tun hast, dass dir das die ganze Rennerei und den Aufwand wert ist?
Ich hab das einige Male bis zum gerichtlichen Mahnbescheid inkl. schriftlichen Gerichtsverfahren, und einmal bis zum Titel durchgezogen. Gerannt bin ich dabei kein einziges Mal, das geht sehr bequem über Online-Verfahren, maximal zur Post musste ich mal gehen.
Der Titel war damals nicht vollstreckbar, wie mir der Gerichtsvollzieher mitgeteilt hat (wegen Aussichtslosigkeit). Ich warte nochmal 10 Jahre, dann versuche ich es vielleicht wieder. Eilt ja nicht. Insolvenz hat der Herr bislang jedenfalls nicht angemeldet, kann man in den entsprechenden Registern nachlesen.
Klar geht das alles nicht, wenn man keine Rücklagen hat und die Existenz davon abhängt - aber das ist bei 30€-Fällen ja eher nicht der Fall.
Leider ist das nämlich eher die Regel als die Ausnahme, die zahlen ja aus gutem Grund nicht.
Und wenn man gewonnen hat, hat man einen Titel in der Hand, der 30 Jahre lang vollstreckbar ist. Reichlich Zeit, um den Unterlegenen wieder auf die Füße kommen zu lassen.
Aber das muss natürlich jeder selbst entscheiden, ob er "bei nur 30€" alle rechtlichen Mittel gleich sausen läßt.
Erste Zeile: kostet Mindestgebühr 32€
Macht Sinn bei einem Streitwert von 30€
Und wer bezahlt diese Gebühr im Endeffekt?
Selten soviel Geschwurbel gelesen. Wenn ich irgendwo 30€ bezahlt habe, aber keine Ware geliefert bekomme, kannste sicher sein, dass ich ein gerichtliches Mahnverfahren lostrete. Wenn die Gegenseite nicht gerade Insolvenz angemeldet hat, lohnt sich das immer.
sondern man zahlt auch die Steuern nach
Und worauf? Auf die nicht-erzielten Gewinne? Oder den nicht-erzielten Umsatz? (Bist Du vom Fach?)
nennt das Finanzamt auch Liebhaberei.
So what? Das hat doch nur zur Folge, dass man die Ausgaben des "Geschäfts" nicht steuerlich geltend machen kann, oder übersehe ich was?