Beiträge von Christian (Spielstil.net) im Thema „ Crisis“

    Es gibt wohl kaum eine rechtliche Grundlage, nach der Schöpfung eines Markennamens rechtliche Ansprüche auf das "Quellwort" geltend zu machen.

    Es geht ja auch um Verwechslung.


    Beispiel. Ich habe mal beim ReWi Verlag gearbeitet. Eines Tages haben wir ein Anwaltsschreiben von ReWe erhalten, dass wir gefälligst zu unterlassen haben uns ReWi zu nennen.


    Egal, ob man damit nun Erfolg hat oder nicht. Bis das ganze gerklärt ist braucht man nicht glauben das Produkt auf den Mark zu bringen, wenn man nicht mit Klagen überzogen werden möchte.