Beiträge von yzemaze im Thema „Rezensionen: schwarze Schafe, Verrisse etc.“

    […] Bereitstellen eines Rezensionsexemplars?

    Ist das dann schon ein Vertrag?

    IANAL, frag einen. Vielleicht äußert sich auch einer der juristisch deutlich bewanderten User hier im Forum :)

    Es dürfte aber de facto keine Rolle spielen. Wenn Ravensburger mit dem Ergebnis unzufrieden ist, wird der entsprechende Blogger zukünftig nicht mehr beliefert. Ich wage aber zu bezweifeln, dass ganz genau auf die Einhaltung der „Spielregeln“ geachtet wird ;)


    @dawue  Christian (Spielstil.net)

    Ihr habt leider vollkommen recht. Ich habe mal wieder den Blick für die traurigen Realitäten verloren und die „lex Brakus“ komplett vergessen. Mir schwebte ein Leser mit etwas mehr Interesse vor, der Blogs gerne regelmäßig konsumiert und nicht via Google die erstbeste Seite anklickt, um nach ein paar Sekunden wieder weg zu sein. Das Aufmerksamkeit - insbesondere in sog. „Sozialen Medien“ - so billig zu bekommen ist, blende ich allzu oft gerne aus, weil diese Tatsache mein Vertrauen in große Teile der Menschheit nur weiter erschüttert.

    Klickzahlen bzw. Page Views/Impressions sind sowieso Teufelszeug ;) Ohne Unique Users, Verweildauer, Bounce Rate etc. ebenfalls zu beachten, führt das auf Dauer nur zur Boulevardisierung von Informationen zu Lasten der Qualität. Traurig, aber wohl wahr. :crying:

    /rant

    tl;dr Nein.


    IANAL, but:

    Es sind „Spielregeln“. Sie können schreiben, was sie wollen. Wenn sie diese Formulierung allerdings in ein Vertragswerk gössen, wäre das vor Gericht nicht haltbar, weil das Urheberrechtsgesetz eindeutig anderes aussagt:

    Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

    1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
    2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

    Mehr Infos: Internetrecht - zitatrecht oder Zitate - was darf ich zitieren - Texte, Bilder, Musik, Filme & Co. - wie muss ich zitieren?

    Mit Verlaub: Wer als Blogger nicht Willens oder in der Lage ist, mehr als das Marketing-Blabla auf der Rückseite zu liefern, wird nicht sonderlich viele Leser finden. Insofern ist Punkt 4. der Anforderungen eine in Worte gegossene Selbstverständlichkeit.

    Bedenklich(er) finde ich Punkt 5:

    5. Die Veröffentlichung von Textauszügen, Artwork oder Innenillustrationen in unseren Produkten ist nur nach vorheriger Absprache mit der Pressestelle möglich.

    Ravensburger will damit wohl vorherige Absprache fordern, wenn jemand in seinem Text ein Zitat aus der Spielregel einbauen möchte. Da hat jemand in Sachen Zitieren und Urheberrecht eine gelinde gesagt merkwürdige Einstellung.

    „will damit wohl […] fordern“ weil „Veröffentlichung […] in unseren Produkten“ (für mich) nicht eindeutig ist.


    Mein Urteil fällt vielleicht etwas harscher aus, weil ich mich gestern über sprachliche Ungenauigkeiten der Spielregeln zu (Wettlauf nach) El Dorado geärgert habe.

    Ich würde gerne darüber lesen, welche weitere Motivation es geben können, den unentgeltlichen Aufwand für einen Verriss zu betreiben.

    Schärfung des eigenen (Geschmacks-) Profils.
    Ich bin bei jedem Reviewer geradezu froh, wenn er mal einen Verriss raushaut oder eine negative Bewertung abgibt, weil mir das eben auch eine wesentlich bessere Einordnung der deutlich häufigeren Rezensionen mit positivem Fazit erlaubt. Bei vielen Leuten muss man 7 Level von "awesome" auseinanderhalten können oder sehr genau zwischen den Zeilen lesen (hören), um aus der abschließenden Beurteilung überhaupt einen Nutzen ziehen zu können. Da lobe ich mir Leute mit klaren Ansagen.

    Das Problem ist aber auch, dass jeder Hansel mit Spieleblog, der alle 6 Monate ein kleines Update erfährt, nun zum Pressemenschen wird und am Verlagsstand mit seinem Presseausweis wedelt und nach Rezensionsexemplaren fragt...

    Dann sollte der Merz Verlag bei den Akkreditierungen halt genauer hinschauen. Die Verlage machen es beim Versand von Rezensionsexemplaren ja auch - so jedenfalls erklärte es Andrea Milke (Marketing Amigo) jüngst bei den Bretterwissern.