Ich sehe kein Problem damit eine Karte weiterzugeben, die zu erwartende Leistung ist bezahlt. Wenn ich ein Buch im Buchhandel kaufe, und das meiner Frau zum Lesen ausleihe oder nach dem Lesen Ihr schenke, ist dem Buchhandel dann auch ein Schaden entstanden? Nach der Logik hätte sie sich wohl ein eigenes Exemplar kaufen sollen?
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