Beiträge von MetalPirate im Thema „Frage an die Versandprofis“

    Keine Gefahr im Sinne des Paragraphen ist laut Palandt "Untergang oder Beschädigung infolge falscher Verpackung".
    Ich würde daher einfach mal behaupten, er ist weiterhin in der Verantwortung.


    Reine Theorie, solange kein eindeutig belegbarer Verpackungsfehler vorliegt -- und diesen Beleg wird man nicht bekommen. Wenn die Post das Paket am Schalter angenommen hat, darf man auch davon ausgehen, dass zumindest kein offensichtlicher Verpackungsfehler vorlag.

    Was soll man dazu sagen?


    Höchstens dieses: Die Brief- und Paketzustellfirmen haben allesamt große Probleme, zuverlässiges und gutes Personal zu finden ... was bei immer strikteren Leistungsnormen und immer mieserer Entlohnung dafür vielleicht auch nicht ganz so überraschend ist. Wenn man so-und-soviele Paketzustellungen pro Stunde verlangt, dann schmeißen die Zusteller halt manchmal lieber gleich die Abholkarte in den Briefkasten, als ein Paket in den 4. Stock hochzutragen oder "erfüllen" ihre Norm durch eine Markierung als unzustellbar.


    Ach ja: wenn du das Paket noch bekommen hast, hast du Glück gehabt. Dann hat da noch jemand manuell eingegriffen und die automatische Rücksendung zum Absender verhindert.

    "Ware entspricht nicht der Beschreibung" ist etwas anderes als "nicht angekommen". In diesem Falle will PayPal meines Wissens vom Verkäufer eine eidesstattliche Versicherung, dass er die angebotene Ware auch im Paket war, dann wird der Fall geschlossen. Bei sowas hilft der PayPal Käuferschutz effektiv wenig; man muss im Zweifelsfalle zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen.


    Ich hatte nur einmal etwas ähnliches. Fotoobjektiv ersteigert. Zum normalen Lieferumfang gehören immer zwei Deckel: ein Frontdeckel für die Linse und ein Rückdeckel fürs Objektivbajonett. Der Frontdeckel fehlte. Verkäufer sagt: Deckel war nicht auf dem Foto, Pech gehabt. Ich sage: gehört zum normalen Lieferumfang, muss dabei sein, wenn's nicht explizit dasteht, dass er fehlt. (Foto ohne Objektivdeckel ist normal, damit man sieht, dass die Frontlinse kratzerfrei ist.) Fall eröffnet. PayPal hat's kommentarlos zu meinen Ungunsten geschlossen. Die ersetzen nur den Kaufpreis, wenn's gar nicht anders geht.


    [Auf Spiele übertragen: solange nicht "Spiel ist vollständig" in der Beschreibung drin steht, hat man Pech gehabt, wenn etwas fehlt; PayPal-Käuferschutz hilft dann null-komma-garnicht.]


    Zurück zur Frage: Wenn man bei einem Verkäufer oder Händler befürchten muss, dass er statt der bestellten Ware Backsteine in Zeitungspapier eingewickelt verschickt, sollte man ein Paket nur mit Zeugen öffnen -- und im Zweifelsfall ist sowas dann immer zivilrechtlich durchzusetzen; sowas wie PayPal Käuferschutz kann man dabei vergessen. Oder besser gar nicht erst bei Händlern/Verkäufern bestellen/kaufen, bei denen man solches Verhalten auch nur für möglich hält. Wer immer das Billigste vom Billigen haben will ("Geiz ist geil"-Mentalität), der muss da mehr Angst haben als jemand, der bei vertrauenswürdigen Personen auch mal gerne einen Euro mehr zahlt.

    Die Packstation ist die beste Erfindung im Rahmen des Versandhandels überhaupt, falls man keinen Partner hat, der jeweils immer daheim ist.


    Wenn mit einer Wahrscheinlichkeit von 20% die an die Packstation geschickten Pakete nicht dort landen, sondern nachher in der Hauptpost abzuholen sind (mitten in der Stadt, null Parkmöglichkeit, samstags oder zur Mittagszeit Schlangen bis aus dem Gebäude raus), dann kann man das auch etwas differenzierter sehen...


    Was immer "Sendung entspricht nicht den Beförderungsbedingungen." bedeutet, der Versender ist dafür verantwortlich.


    Ich hatte das als ebay-Verkäufer mal. Paket kam zurück, war am Postschalter wieder abzuholen und keiner dort konnte mir sagen, was an dem Paket nicht den Beförderungsbedingungen entsprechen würde. Wegen 4,90 EUR Porto fängt man natürlich auch keinen Rechtsstreit mit DHL an...


    Das "Sendung entspricht nicht den Beförderungsbedingungen" ist einfach viel zu unscharf, um dem Verkäufer daraus irgendwas anhängen zu können. Das funktioniert nur, wenn es einen klaren Fehler gibt, bei dem der Verkäufer sagt: "jawoll, das habe ich verbockt" (und sei es sowas Exotisches wie Mindestmaße der Sendung nicht erreicht (ja, gibt es wirklich!)). Aber wenn Verkäufer und Transportdienstleister sich gegenseitig die Schuld geben, dann hat der ebay-Käufer nichts davon -- und von PayPal kann er auch keine Hilfe erwarten, weil für die der Fall mit "Einlieferungsbeleg vorhanden" erledigt ist.

    via Paypal bezahlt.


    Theoretisch gut wegen Käuferschutz. Praktisch aber nutzlos, siehe unten.


    als Standard Adresse jedoch meine Packstation-Adresse hinterlegt ist


    Großer Fehler. Es gibt diverse Pakettransportunternehmen und nur eines davon hat Packstationen.


    Ich hatte aber Glück, das Paket war noch nicht versendet, da der Verkäufer noch nach einem entsprechenden Karton suchte und noch nicht versandt hatte.


    Glück ist relativ. Verkäufer, die nicht in 1-2 Tagen versenden, sind genau wie Käufer, die nicht in 1-2 Tagen bezahlen, genau diejenigen, die zu stark erhöhten Ärgerquoten führen.


    Da es für mich so am einfachsten war, stimmte ich dem DHL Versand an die Packstation zu.


    Hast du nochmal ein paar Euros bezahlt? DHL ist teurer als Hermes. Es sei denn, der Verkäufer hätte als Päckchen oder gar Warensendung verschickt, aber das kann nicht sein, denn dann hättest du kein Tracking. Trotzdem zur Sicherheit: beim Tracking steht "Produkt: DHL Paket" oben, richtig?


    Begründung war: Sendung entspricht nicht den Beförderungsbedingungen.


    Gibt's die abstrusesten Erklärung, von geknickter Paketmarke bis Zusteller hatte keine Lust. Machen kannst du da nichts.


    Knackpunkt ist jedoch, dass diese Sachen vom Absender gestartet werden müssen.


    Ja, was denn sonst? Der Verkäufer hat dem Transport-Dienstleister durch Zahlen des Paketportos einen Auftrag erteilt. Mit DHL hat nur der Verkäufer einen Vertrag, du nicht.


    Wertnachweis erbringen


    Wertnachweis ist der ebay-Ausdruck der Auktion. Ganz einfach -- und Fotos sind vermutlich auch schon dabei. Den Audruck kannst du selbst erzeugen. Dazu die Zusicherung des Verkäufers, dass genau diese Ware im Paket war.


    Ich frage euch daher, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass DHL das Paket wiederfindet? Kann ich das Geld vom Verkäufer zurück fordern? Was kann ich tun, um den Verkäufer zur Mitwirkung zur Abwicklung des Sachverhaltes zu bewegen? Mit Paypal und Käuferschutz "drohen"? Oder habe ich da auch schlechte Karten, da er den Versand belegen kann?


    1) hoch. Wird irgendwann wieder beim Absender aufschlagen. Vermutlich ohne jeden für den Laien erkennbaren Grund der Rückweisung. Und mach dir keine Hoffnung, den Grund über irgendeine Hotline oder am Schalter erfahren zu können.
    2) Fordern kannst du viel, aber bringen wird's nichts, denn der Verkäufer muss nur den Versand nachweisen können.
    3/4) PayPal hat grundsätzlich am meisten Interesse daran, alle Fälle einfach abzubügeln. Das tun sie auch, wenn irgendwie möglich -- und nachgewiesener Versand reicht denen dabei. Aber wenn du das in der Hoffnung auf mehr Unterstützung machen willst, dann nicht drohen, sondern machen. PayPal-Fälle dauern auch eine halbe Ewigkeit mit den ganzen Fristen.
    5) Quintessenz: Ja, wenn er den Versand belegen kann, hast du schlechte Karten. Und du bist obendrein darauf angewiesen, dass er bei Nachforschung & Co dir hilft. Er kann obendrein viel schreiben, ohne dass du es irgendwie überprüfen könntest. Versuche ihn freundlich, aber bestimmt zur Mithilfe zu bewegen. Einfach ist das nicht...