Als nicht Jurist leite ich für mich aus folgendem unten aufgeführtes Fazit ab. Ich würde mich dabei als Privatperson verstehen, für die angezeigten Informationen explizit gedacht sind.
Die Fragestellung ist: Was darf ich einführen (Brettspiele um genau zu sein) ohne dafür ZOLL oder STEUERN zu zahlen. Ich bin über 18 Jahre alt!
- Ich gehe auf die Seite des Zolls
- dort suche ich unter Privatpersonen
- dort schaue ich unter Reisen
- hier wähle ich Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat
- - hier sehe ich auf der rechten unteren hälfte folgendes
Zitat
Zoll schreibt:
Zoll und Steuern: Damit Ihre mitgebrachten Waren und Geschenke zoll- und steuerfrei bleiben, müssen Sie die Freimengen beachten und bestimmte Bedingungen erfüllen.Natürlich sind Ihre persönlichen Sachen, die Sie auf Ihre Reise mitgenommen haben, als sogenannte Rückwaren abgabenfrei. Für wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Digitalkameras usw. ist jedoch ein besonderes Verfahren zu beachten.
- - ich klicke auf mehr
- - wähle nun Reisefreimengen und lese folgendes
Zitat
Zoll schreibt:
Als Reisender können Sie bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern, aus steuerlichen Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln oder britische Kanalinseln) und von der Insel Helgoland unter folgenden Voraussetzung und innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen Waren abgabenfrei nach Deutschland einführen.
Welche steuerlichen Sondergebiete gibt es?
VoraussetzungenDer Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden, z.B. per Bahn, voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nichtals mitgeführt.
Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.
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andere Waren
bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro
Alles anzeigen
Fazit:
Komme ich per Linienflug oder per Schiff in Deutschland an darf ich Brettspiele im Wert von 430 € dabei haben. Gelange ich anderweitig auf deutschen Boden dürfen die Brettspiele in Summe nur 300 € wert sein und muss weder ZOLL noch Steuern bezahlen.
Warum komme ich zu dem Fazit:
Wenn ich über ein Angebot von einer Bundesbehörde auf diese Infos gelange gehe ich als Bundesbürger davon aus, dass diese stimmen. Sind diese Informationen auch so aufbereitet, dass ich als Privatperson mich explizit angesprochen fühle erst recht. Des Weiteren gelange ich über einen Link zu den Freimengen in dem ausdrücklich von "zoll- und steuerfrei bleiben" die rede ist - ja was soll man denn da falsch verstehen. Ich persönlich sehe da keinen Deutungsspielraum.
MfG
fleXfuX
Edit: Hier mal die Zolltarifnummern von Brettspielen
Edit: Hier die Faustregel für Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer
Edit: Suche ich mit der Zolltarifnummer bei TARIC komme ich zur folgenden Seite
-> und jetzt wird es lustig. Wende ich die Faustformel auf ein Spiel das 1000€ Wert sieht die Rechnung so aus (1000€ + 0 €)*0%*19% = 0€