Beiträge von Klaus_Knechtskern im Thema „Zollgrenzen, Einfuhren zu Fuß und im Paket...“

    Weder das Einlagern von Brettspielen für ein halbes Jahr noch das Mitbringen von Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenken sind "Beihilfe zur Steuerhinterziehung". Im Übrigen finde ich es bemerkenswert, dass man hier Zoll-Spielregeln erklärt und Links bei zoll.de raussucht, nur um dann als fälschlicherweise als Steuerbetrüger dargestellt zu werden. Tolle Motivatio

    Wenn Du die Spiele selbst bezahlst handelt es sich ja, rein formal nicht um Geschenke, sodass


    "Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich."


    nur eingeschränkt anwendbar ist. So wie ich Dich verstanden habe bist es ja nicht Du selbst, der reißt.