Zwischenzeitlich hatte sich ja die Diskussion weitgehend vom Anlass entfernt um generell über Verhältnismäßigkeit der Maßnahme der Strafverfolgungsbehörden und andere Punkte zu disskutieren
Beiträge von Klaus_Knechtskern im Thema „Eine Bitte an Kleinanzeigennutzer“
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Bei allem Verständnis dafür, dass man nicht 100% rational handelt, wenn man gerade um 2000 EUR beklaut worden ist.
Er wurde nicht beklaut.
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Ich kenne diesen Herrn Wolf nicht, war noch nie bei irgendwelchen Spieletreffen, und wenn irgendwer meint, man müsse als Spielinteressierter diesen Herrn kennen, dann kann ich darüber nur lachen.
Warst Du jemals auf der Website www.spielbox.de ? Dann solltest Du KMW kennen....
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Dennoch: Sobald das Gerät seinen Besitzer wechselt, ortest Du nicht mehr einen Täter, sondern einen Unschuldigen.
Bleibst Du unschuldig wenn Du Diebesgut in Besitz nimmst?
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Hätte nicht gedacht dass es in diesen Kreisen, vor allem nicht im heiligen Spiele-Mekka Willingen, solches Diebespack gibt das so eine Dreistigkeit besitzt.
von Willingen war doch mit keinem Wort die Rede, oder?
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Erst Jahre später habe ich erfahren, dass so Bücher "entwertet" werden, die vernichtet werden sollen... das war dann wohl auch gestohlene Ware...
Nicht unbedingt gestohlen. Für die Remission (also die Rückgabe an den zuständigen Monopolgroßhändler) ist es ausreichend, dass der GH, das Teil mit dem aufgedruckten Preis erhält