Beiträge von AngryDwarf im Thema „Warum ist Spielen ein "Kulturgut" und warum ist es wichtig, dies so zu betonen?“

    Ich denke eine Imagekampagne in diesem Bereich sollte einfach den Spass am brettspiel hervorheben und nicht mit so abschreckenden Worten wie Kulturgut hantieren. Kampagnen sollen nicht akademisch wertvoll sein, sondern das Herz des Adressaten treffen. Emotion bewegt und nicht Wissen...


    Das finde ich einen sehr guten Punkt (auch wenn ich trotzdem der Meinung bin, dass das Brettspiel (im weiteren Sinne) durchaus als Kulturgut bezeichnet werden kann). Nicht, dass es beim Spieleabend dann bald ist wie mit der Oper: "Schatz, weißt du wo mein Nerz ist? Heute soll doch der neue Feld gespielt werden. Da kann ich ja nicht einfach so hingehen. Hach, wahrscheinlich verstehe ich diesen Punktesalat mal wieder gar nicht; aber gesehen werden sollten wir auf dem Treffen ja doch..." ;)

    Spiele unterliegen dem Urheberrecht. Es ist nur nicht im Gesetzestext mit Brettspiele ausdrücklich erwähnt, sondern fällt unter Anleitungstexte. Das Brettspiele im Gesetzestext erwähnt werden wird wirklich schwer umsetzbar. Das aber stärker betont wird, dass sie in dem vorliegenden Gesetzestext mit einbezogen sind halte ich für sinnvoll und auch gut möglich.
    Beim Tappen handelt es sich doch viel mehr um ein Pattent als um einen Urheberrechtsschutz. Das meines Wissens nach wieder eine ganz andere Sache ist.


    Tut mir leid, wenn ich da jetzt reingrätsche, aber das stimmt leider so nicht ganz. Und wir Juristen sind halt nicht umsonst als Klugscheißer verrufen... :)


    Der Anleitungstext ist NUR als solcher geschützt. Das heißt in seiner konkreten Formulierung. Er wird da nicht anders behandelt als ein Roman oder eine Kurzgeschichte. Mag nun eine gute Anleitung sicherlich auch Arbeit bereiten, so ist das doch eher eine Randaufgabe, verglichen mit dem Entwurf des Spiels selbst. Und das Regelzusammenspiel, das die Anleitung darstellt, ist eben nicht erfasst vom Urheberrecht (nach aktueller Rechtsprechung). Zu sagen, dass Brettspiele geschützt sind, ist also leider falsch. Der Schutz bezieht sich wirklich nur auf die Anleitung als Schriftwerk.


    Inwiefern ein Schutz auch nach aktueller Rechtslage denkbar wäre hatte ich hier mal versucht darzustellen.


    Und Tappen kann definitiv nicht als Patent eingetragen werden, da es sich hier nicht um eine Erfindung auf dem Gebiet der Technik handelt. Man könnte "tappen" wohl allerdings als Wortmarke verwenden.

    Für mich ist ein Spiel ein Zeitvertreib, der NICHT von literarischer oder künstlerischer Bedeutung ist, es ist für mich auch kein Volksgut oder Alltagsgut. Damit will ich auf keinen Fall die Leistung der Autoren oder Künstler schmälern - es gibt Spiele, die wahre Kunstwerke sind und sich mindestens so gut anfühlen wie ein literarisches Meisterwerk. Für mich sind Spiele trotzdem kein Kulturgut sondern Mittel zum Zweck für mein Hobby und ich käme nicht auf die Idee, sie als "Kulturgut" hochzuloben. Aber wie schon gesagt, ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.


    Ein Spiel ist natürlich ein Zeitvertreib, ebenso wie es ein Buch oder ein Film ist. Aber man vertreibt sich eben die Zeit mit der kreativen Leistung eines Autoren. Und wenn das deutsche Spiel im Ausland - wie schon gesagt - prägend für das German style board game war, dann darf man die Relevanz dieser kreativen Leistungen für die Kulturlandschaft nicht unterschätzen.


    Vielleicht kann man das ja ein wenig mit der Geschichte der Malerei vergleichen. Ursprünglich waren die Maler ja auch bloß Handwerker und keine "Künstler" wie man sie heute sieht. Dass auch die frühe Kirchenmalerei heute als Kulturgut anerkannt ist, sieht man in fast jedem Museum...


    Und bezüglich der Diskrepanz zwischen Computer und Brettspiel: Hier sollte man sich mal die §§ 69a ff. UrhG anschauen. Dort hat der Gesetzgeber es für erforderlich angesehen, Computerprogrammen ausdrücklich einen Urheberschutz zuzusprechen. Wenn jetzt jemand wie Herr Feld oder Herr Rosenberg darauf verwiesen wird, für sein Spiel habe lediglich die Anleitung (und der Grafiker) Urheberschutz, ist das schon etwas merkwürdig.

    Also Kulturgüter sehe ich vor allem Sachen wie Bücher, Filme, Musik etc. an. Eine Form, von Kreativschaffenden erzeugt, die eben für die kulturelle/kreative Außenwahrnehmung eines Landes sorgt. Bei Büchern spricht man z.B. ja vom "Land der Dichter und Denker". Deutsche Autoren haben also Maßgebliches für die deutsche Außenwahrnehmung getan. Da eine solches Wahrnehmung für ein Staat durchaus bedeutend ist, werden hier auch viele Fördergelder ausgeschüttet. Ohne diese wäre zum Beispiel kaum ein Theater gewinnbringend zu betreiben. Mittlerweile wird aber auch z.B. das Computerspiel gefördert, weil es eben modern ist (und dort natürlich auch Arbeitsplätze dranhängen).


    Dagegen leidet das "altertümliche" Brettspiel immer noch unter einer sehr stiefmütterlichen Betrachtung. Förderung gibt es so gut wie keine und selbst einen Urheberschutz gibt es für die Autoren nicht. Bedenkt man nun, dass im Ausland der Begriff "German (style) board game" absolut geläufig ist und ja quasi neben dem Ameritrash die Hauptkategorie für Spiele ist, so darf man sich doch etwas über dieses Ignorieren wundern. Hier wird vermutlich Brettspiel noch viel zu oft mit Monopoly oder Risiko verbunden und nicht mit dem modernen Autorenspiel.


    Eine aggressive Kampagne kann hier durchaus helfen, ein Bewusstsein für die internationale Bedeutung des deutschen Brettspiels zu schaffen. Dadurch könnte einerseits auf eine Förderung zu hoffen sein, die die Schaffung von weiteren Spielen erleichtert für die Autoren. Andererseits würden gewisse Änderungen in der Rechtslage/Rechtsprechung bezüglich der Urheberrechte für die Anerkennung sorgen, die ein Brettspielautor verdient. Es bestehen schließlich wenig Gründe ihn im Vergleich zu einem Autoren, Regisseur oder Computerspiel-Autoren als Kreativen 2. Klasse zu behandeln.