Beiträge von domi123 im Thema „Das Runde muss ins Eckige...“

    Bei einer Revision gibt es keine neue Beweisaufnahme, allerdings kann eine andere Bewertung des BGH (z. B. zur Höhe der Hinterzogenen Steuer in Bezug auf das Strafmaß) durchaus zu einer höheren Freiheitsstrafe führen!